Bild: Kein Szenenbild aus „Uhrwerk Orange“: Die Nikolaus-Kopernikus-Universität in Toruń., Teil 1 der neuen :bsz-Reihe: „Die studentische Stimme“ – diesmal in Polen Foto: mar

(mar) Es ist fast schon ein Klischee, dass unliebsame politische Entscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen von studentischen Protesten begleitet werden. Von den großen Studentenbewegungen der 68er bis hin zur außerparlamentarischen Opposition in autoritären Regimen – es sind oftmals die Universitäten, von denen der Protest ausgeht. Es muss jedoch nicht immer drastische Ausgangssituationen haben – Engagement zeigen Studierende oft gerade dann, wenn es um ihre ureigensten Belange geht: Forschung und Lehre, Hochschulpolitik, Lehrpläne, die Verteilung universitärer Gelder – kurz: ums Studium. Die Studierenden in den meisten deutschen Bundesländern genießen ein relativ hohes Maß an Mitsprache bei universitären Dingen, eine verfasste Studierendenschaft und studentische Beteiligung in den meisten Gremien von Instituts- bis zur Rektoratsebene. Doch wie sieht es in anderen Ländern aus? In der neuen Reihe „Die studentische Stimme“ schaut sich die :bsz in Europa und der Welt um und berichtet, wie es woanders um studentische Mitbestimmung bestellt ist. Den Auftakt macht unser östliches Nachbarland Polen.

Die sogenannte Dritte Polnische Republik ist eine verhältnismäßig junge Demokratie. Sie ging 1989 aus der kommunistischen Volksrepublik Polen hervor. Die Demokratisierung ging relativ flott vonstatten – konnte man doch auf Erfahrungen aus der Zwischenkriegsrepublik aufbauen und sich an vielen westlichen Vorbildern orientieren. Was Universitäten angeht, so sind die meisten von ihnen Gründungen der Nachkriegs- und Nachwendezeit; die älteste von ihnen, die Jagiellonen-Universität in Krakau, wurde bereits 1364 vom polnischen König Kasimir dem Großen gegründet und ist somit eine der ältesten Unis in Mitteleuropa. Das aktuelle Hochschulgesetz datiert vom Juli 2005 und wurde in diesem Jahr letztmals novelliert. In ihm sind die Grundsätze studentischer Mitbestimmung festgelegt, die jede Universität ihren Studierenden bieten muss.

JedeR hat eine Stimme

In diesem Gesetz ist festgelegt, dass sich die Studierendenschaft in einer studentischen Selbstverwaltung (samorząd studencki) sowohl auf Universitäts- als auch Fakultätsebene organisieren darf. Diese Selbstverwaltungsorgane sind demokratisch durch Wahlen legitimiert. Die universitätsweite Selbstverwaltung ist also vergleichbar mit dem deutschen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), ihre Pendants auf Fakultätsebene entsprechen in etwa unseren Fachschaftsräten (FSRs). Gewählt wird der Ausschuss in der Regel alle zwei Jahre – ein wenig selten bei einer Standard-Regelstudienzeit von fünf Jahren. Seine Aufgaben beschreibt der Ausschuss der Universität Warschau auf seiner deutschsprachigen Webseite wie folgt: „Der allgemeine Studierendenausschuss ist das exekutive Organ der Studierendenschaft auf der Universitätsebene. Neben den Aufgaben auf dem Universitätslevel und der Außenvertretung der Studierendenschaft ist der allgemeine Studierendenausschuss für die Unterstützung der jeweiligen Fachschaften und Verteilung der Gelder der Studierendenschaften zuständig.“ Daneben organisiert er, wie die entsprechenden Gremien anderer Unis auch, das Studifest Juwenalia und verhandelt Rabatte und Kooperationen mit örtlichen Läden und Kultureinrichtungen. „Natürlich bleibt die Sicherstellung der Respektierung der Studentenrechte auch ein Hauptziel des Ausschusses. Der allgemeine Studierendenausschuss vertritt alle Studenten gegenüber der Universitätsverwaltung und sorgt dafür, dass die Stimme der Studenten respektiert wird.“

Der Staat lässt mitgestalten

Soweit ist die Angelegenheit mit der Verfassten Studierendenschaft, wie wir sie aus NRW kennen, vergleichbar. So wie sich unser AStA in Referate gliedert, gibt es in Polen sogenannte Komissionen (komisje). Der AStA der Jagiellonen-Universität Krakau beispielsweise unterhält Kommissionen für Lehre, Finanzen, Kultur, Information und Öffentlichkeitsarbeit, Recht sowie für Auslandsangelegenheiten. Eine wichtige Aufgabe, die dem Organ in Polen zufällt, in Deutschland aber nicht, ist die Vergabe finanzieller Unterstützung Studierender, ähnlich dem deutschen Bafög. Die Universitäten können einem gewissen Prozentsatz der eingeschriebenen Studierenden einen monatlichen Zuschuss gewähren – die Bearbeitung der Anträge obliegt dem Samorząd. Das Hochschulgesetz räumt den Studierenden und Doktoranden ständig ein Fünftel der Stimmen im Senat der Universitäten ein. Die Stimmenzahl mag wenig ins Gewicht fallen, jedoch kann sich so die Studierendenschaft sicher sein, über jede Entscheidung des Senats informiert zu sein.

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