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Rund 11,5 Prozent aller Studierenden in Deutschland kommen aus dem Ausland. Das sind 4,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Drei Viertel von ihnen sind „BildungsausländerInnen“ und ein Viertel von ihnen sind „BildungsinländerInnen“, so bezeichnet der Migrationsbericht 2010 in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Der Migrationsbericht geht davon aus, dass die steigenden Einschreibungen in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung verbesserten Rahmenbedingungen stehen. Namentlich seien dies die Einführung einheitlicher Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz, das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, das eine weitere Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für hochqualifizierte AkademikerInnen aus dem Ausland ermögliche und die Umsetzung des 22. Bafög-Änderungsgesetzes von 2007. Und nicht zuletzt der Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, der im März vom Bundeskabinett verabschiedet wurde (bsz 865).
Der weltweite „Wettbewerb um die besten Köpfe“ verlagere seinen Schwerpunkt immer mehr in die Studienphase. So sei es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Attraktivität der deutschen
Hochschulen und den internationalen Austausch von Studierenden zu erhöhen. Dazu gehört auch die Beseitigung der Probleme für ausländische Studierende. Der Bericht gibt an, dass 40 Prozent der Studierenden aus dem Ausland Orientierungsprobleme im Studiensystem haben, 38 Prozent haben große Schwierigkeiten mit der Finanzierung des Studiums und des Lebensunterhalts. Zudem ergeben sich Probleme im Umgang mit deutschen KommolitonInnen und der deutschen Bevölkerung. Für die Regierung bedeutet das: Verstärkter Integrationsbedarf auf Seiten der „BildungsausländerInnen“.

RUB international?

An der Ruhr-Universität sind derzeit 2227 Studierende aus 120 Nationen eingeschrieben. Das entspricht bei insgesamt 34.024 Studierenden einem Anteil von 6,5 Prozent. Der Verein „Hilfe für ausländische Studierende in Bochum“, gegründet auf Initiative von VertreterInnen der Bochumer Hochschulen, der ASten der RUB und der Hochschule Bochum sowie der beiden christlichen Studierendengemeinden unterstützt ausländische Studierende durch finanzielle Nothilfe. Beantragen kann man diese unter anderem bei der AstA-Sozialberatung der RUB. Antje Westhues, AStA-Sozialberaterin berichtet, dass die wenigsten Studierenden aus dem Ausland in Deutschland Bafög berechtigt sind. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zum Studium – nicht zum Arbeiten in Deutschland. Ohne spezielle Arbeitserlaubnis dürfen Studierende aus nicht EU-Ländern und EU-Ländern wie etwa Bulgarien oder Polen, die erst nach 2004 der EU beigetreten sind, nicht mehr als 90 ganze Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Wer dagegen verstößt, riskiert die Aufenthaltserlaubnis und somit die Studienberechtigung. Lediglich Praktika, die in der Studienverordnung verankert sind und Tätigkeiten als Hilfskraft oder TutorIn werden nicht auf die 90 Tage angerechnet. Doch finden die wenigsten ausländischen Studierenden einen solch begehrten Nebenjob. Betroffene können ihre Unterlagen für einen Antrag auf Nothilfe noch bis zum 20.April bei der Sozialberatung im Studierendenhaus Zimmer 016 abgeben.

Weitere Informationen:
asta-bochum.de/beratungsangebote/sozialberatung

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