Friedliche Sitzblockaden sind grundsätzlich vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche. Das oberste deutsche Gericht hob damit ein Urteil des Frankfurter Landgerichts auf, das einen Sitzblockade-Demonstranten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. BürgerrechtlerInnen begrüßen das Urteil als Stärkung der Rechte von DemonstrantInnen.
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