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Bereits im Sommer hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen; im ersten Anlauf scheiterte es jedoch im Bundesrat an den MinisterpräsidentInnen der CDU, die die Kosten der Erhöhung nicht tragen wollten. Nach über drei Monaten im Vermittlungsausschuss ließ der Bundesrat das Gesetz dann ohne Änderungen passieren, so dass jetzt nur noch Bundespräsident Wulff nach seiner Rückkehr aus der Türkei die Veröffentlichung anordnen muss. Die Kosten der Reform werden, wie damals vom Bundestag beschlossen, von Bund und Ländern gemeinsam getragen; zur Kompensation investiert der Bund aber mehr in die Forschungsförderung.

Mehr Geld

Der Grundbedarf für Studierende steigt von 366 auf 373 Euro. Zu den sieben Euro Erhöhung kommen aber noch  Zuschläge: Für die Kranken- und Pflegeversicherung schießt der Staat künftig 73 Euro hinzu (bislang 64 Euro). Bei Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Bedarf um einen Euro. Eine große Änderung, die nicht nur mehr Geld, sondern auch weniger Nachweise für das Amt bedeuten, ist die Umstellung der Übernahme der Mietkosten. Bislang gab es vom Bafög-Amt ohne Nachweis 146 Euro. Wer in den Genuss von bis zu 72 Euro weiterer Mietkosten kommen wollte, musste dies im Einzelfall nachweisen. Künftig wird dieser Nachweis entfallen und alle Studierenden, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen unabhängig von der nachgewiesenen Miete eine Pauschale von 224 Euro. Wer künftig also günstiger wohnt, muss sich die gesparte Miete nicht vom Bafög abziehen lassen. Mehr Geld dürfen auch Eltern, Ehepartner und – ebenso neu – gleichgeschlechtliche Lebenspartner von ihrem Einkommen behalten, bevor es zu einer Anrechnung auf den Bedarf des/der Studierenden führt. Um rund drei Prozent steigen die Freibeträge.

Mehr Gleichberechtigung

Ein Schritt zur Gleichstellung von EhepartnerInnnen und PartnerInnen in eingetragenen Lebensgemeinschaften vollzieht nun auch das Bafög: Dies bringt für die aktuellen Bafög-EmpfängerInnen jedoch mehr Nach- als Vorteile. Künftig muss auch das Einkommen des eingetragenen Lebenspartners bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin nachgewiesen und ggf. auf das Bafög angerechnet werden. Dafür bekommen Schwule und Lesben einen Freibetrag bei der Rückzahlung, und die Zahlungspflichten müssen erst ab einem höheren Einkommen begonnen werden. Eine wichtige Änderung, die den Kreis der geförderten Studierenden vergrößert, ist die Gleichstellung von verpartnerten mit verheirateten Studierenden, deren PartnerInnen nicht aus einem EU-Ausland kommen. Während EhepartnerInnen aus dem Nicht-EU-Ausland durch ihre Eheschließung mit einem oder einer Deutschen einen Anspruch auf Bafög erhielten, war diese Berechtigung homosexuellen Partnerschaften bislang verwehrt.
Längeres Lernen und unbürokratischer Leistungsnachweis?

Bachelor und Master sollten, so will es Bologna, eine Phase der Erwerbstätigkeit zwischen den beiden Studienphasen ermöglichen. Das deutsche System der Studienförderung verfolgte jedoch im Wesentlichen das Prinzip der Förderung einer ersten Ausbildung. Deshalb schob der 30. Geburtstag einen Riegel vor einen erfolgreichen Erstantrag. Zumindest was die Förderung des Masters betrifft, steigt diese Grenze nun auf 35 Jahre. Damit folgt das Bafög künftig vermehrt den Zielen von Bologna, eine Förderung des „lebenslangen Lernens“, wie von Studierendenvertretungen und Gewerkschaften gefordert, wird das Bafög aber auch künftig nicht leisten. Ebenfalls wenig Mut bewies der Gesetzgeber bei der Reform des Leistungsnachweises: Statt diesen für ein sechsemestriges Studium ganz zu streichen, wurde lediglich die Möglichkeit eingeführt, diesen künftig mit ECTS-Punkten zu erbringen. Dass dieser Leistungsnachweis auch in dieser Form wenig zeitgemäß ist, beweist das Gesetz gleich selbst: Im System von Diplom und Magister ist zwar der Nachweis in der Mitte des Studiums fällig und sollte zeigen, dass bislang ein geregeltes Studium absolviert wurde. Mittlerweile fällt der Nachweis jedoch fast schon in die Phase der Abschlussprüfung. Wegen der mangelhaften Flexibilität der Regelung wirkt sich der fehlgeschlagene Leistungsnachweis deutlich studienverlängernder aus als das Nachholen eines vielleicht fehlenden Moduls.

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