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Eltern sind ihren Kindern auch nach dem 18. Geburtstag zum Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet. Dies gilt auch für ein Hochschulstudium. Dabei richtet sich der Anspruch des Studierenden nach dem elterlichen Einkommen und wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Fast die Hälfte des Einkommens der bochumer Studenten und Studentinnen wird von den Eltern bestritten.

Eigenes Geld verdienen

Wichtigste Einkommensquelle neben den Eltern ist der Nebenjob. Studierende sind als Aushilfskräfte beliebt und so ist das Bermuda-Dreieck ohne kellnernde Studis wohl kaum vorstellbar. Bevor es aber an die Job-Suche geht, sollte man einige Fallen der Nebenbeschäftigung kennen, um sie zu umgehen. Der Nebenjob muss neben dem Studium ausgeübt werden und darf im Schnitt nicht mehr als 19,5 Stunden pro Woche einnehmen, sonst verliert man die Möglichkeit, die studentische Krankenversicherung für 64,55 Euro im Monat in Anspruch zu nehmen. Mit Beginn des 25. Lebensjahrs endet die Familienversicherung und Studierende müssen sich selbst versichern. Außerdem: wer mehr als 8004 Euro verdient, dessen Eltern verlieren den Anspruch auf das Kindergeld und bereits ausgezahltes Kindergeld muss zurück gezahlt werden. Erhält man Bafög, so sollte man wissen, dass ein Einkommen über 400 Euro monatlich auf den Bafög-Anspruch angerechnet wird.

Und täglich grüßt das Bafög-Amt

Für ein Viertel der Studierenden ist Bafög eine wichtige Säule. Bafög steht zunächst einmal jeder und jedem Deutschen offen und einem ausgewählten Kreis ausländischer Studierender, die lange genug in Deutschland leben. Bis zu 640 Euro monatlich beträgt die Förderung, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Maßgeblich für die Bemessung des eigenen Anspruchs sind das Einkommen der Eltern, die eigenen Einkünfte und das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Bevor das Bafög fließen kann, müssen gut ein halbes Dutzend Formulare ausgefüllt und beim Akafö eingereicht werden. Die Förderung beginnt mit dem Monat der Antragsstellung, frühestens jedoch mit Beginn des Semesters. Beantragt werden können die Leistungen aber schon im Vorfeld und von dieser Möglichkeit sollte man tunlichst Gebrauch machen. Je nach Eingang des Antrags dauert es zwischen einem und drei Monaten bis das erste Mal Geld vom Amt kommt.

Noch mehr Geld vom Staat: Stipendien

Zum ersten August trat das nationale Stipendiensystem (NaStip) in Kraft. Acht Prozent der Studierenden sollten in den Genuss eines Stipendiums von 300 Euro monatlich kommen. Mittlerweile sehen die Pläne aber weniger ehrgeizig aus: statt 160.000 sind lediglich 6.000 Stipendien bis 2013 in den Bundeshaushalt eingestellt. Gleichzeitig möchte der Bund bei den etablierten Stipendienwerken bis zu 60 Millionen Euro einsparen. Die Chancen an ein Stipendium zu kommen, sind also trotz anders lautender Berichterstattung eher gesunken. Trotzdem kann ein Versuch nicht Schaden. An der Ruhr-Universität steht neben dem NaStip auch noch das NRW-Modell als Stipendiengeber zur Verfügung. Derzeit gibt es über 150 Plätze, die zumindest für das kommende Jahr sicher scheinen. Die neue Landesregierung hat zwar Pläne, dass NRW-Modell zu reformieren, erst mal stehen aber andere Dinge auf der Agenda, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.

http://www.akafoe.de
http://www.ruhr-uni-bochum.de/
studfinanz/stipendien.html

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