Schon vor zwei Jahren beschloss der Hochschulrat Herausragendes. Aber nicht in der Kontrolle des Rektorats waren sie besonders effizient, nicht durch ein besonders durchdachtes Zukunftskonzept fielen die Bochumer Kontrolleurinnen und Kontrolleure auf – bereits zu Beginn beschlossen sie ein Sitzungsgeld, dass in der Höhe sein Beispiel sucht. Jetzt haben sie noch einmal aufgesattelt, der Vorsitzende soll für seinen Mehraufwand mit dem eineinhalbfachen Satz pro Sitzung entschädigt werden. 500 Euro erhält ein Mitglied des Hochschulrates an der Fachhochschule Münster und auch die Uni-Duisburg Essen bietet diesen Satz pro Sitzung des Hochschulrates an. Nicht selten arbeiten die Räte aber auch ehrenamtlich und lassen sich lediglich ihre Fahrtkosten erstatten, so zum Beispiel an der Universität Siegen. Doch der Blick in die direkte Nachbarschaft bietet auch das gesuchte Beispiel: An der TU Dortmund dürfen es auch 1.000 Euro sein. Im Thüringer Landtag fragte die Linkspartei an, wie es denn die Thüringer Hochschulräte hielten, die noch von der CDU-FDP-Landesregierung nach nordrhein-westfälischem Vorbild konzipiert wurden. Von den neun staatlichen Hochschulen zahlen acht kein Sitzungsgeld, bis auf die Fachhochschule Jena erstatten die Hochschulen aber die Fahrtkosten der externen Mitglieder.

Besonders schwer oder besonders schmutzig?

Die Hochschulräte legen nach den Reglungen von Hochschulfreiheitsgesetz und Grundordnung der Ruhr-Universität die Höhe ihrer Entschädigung nach eigenem Ermessen selber fest. Welche Maßstäbe sie dabei angelegt haben, bleibt im Dunkeln der nicht öffentlichen Sitzungen des Gremiums und öffnet so die Tür für Spekulationen, ob der Job eines Bochumer Hochschulratsmitglieds besonders kompliziert ist oder ob lediglich die „berühmten“ Versorgungsposten geschaffen wurden. Vertraut man den andauernden Bekundungen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Rektorat und Hochschulrat, müssen wohl andere Gründe herhalten. 

Bochumer Aufsichtsräte im Inter-Branchenvergleich

Mit durchschnittlich vier Sitzungen pro Jahr kommt ein Mitglied des Bochumer Hochschulrates auf 4.000 Euro im Jahr, damit liegen die Mitglieder deutlich unter den Sätzen, die in der freien Wirtschaft üblich sind. Durchschnittlich 18.000 Euro im Jahr verdienen die Mitglieder der Aufsichtsräte in deutschen Unternehmen. Diesen Wert ermittelte Kienbaum, der deutsche Marktführer im Executive-Search- und Human-Resource-Management, im Jahr 2008 und stellte diese geringe Entlohnung der Aufsichtsräte als Hauptgrund für die mangelhafte Professionalisierung der Gremien fest. Zieht man den Vergleich aber mit anderen Unternehmen in öffentlicher Hand, so ist der Hochschulrat der RUB schon eine Besonderheit: Die Bogestra zahlt Sitzungsgelder von knapp 21.000 Euro an ihre 12 Aufsichtsräte, bei der Sparkasse Bochum gibt’s ein Sitzungsgeld von 250 Euro. Die studentischen Mitglieder und das externe Mitglied des Verwaltungsrates des Bochumer Studentenwerks haben einen Anspruch auf 45 Euro pro Sitzungstag, wobei Carina Gödecke, Landtagsabgeordnete aus Bochum seit über vier Jahren auf die Auszahlung verzichtet.

„Ich mach‘ es für die Hälfte“

Jetzt mit mehr Einkommen: Hochschulratsvorsitzender Jürgen Schlegel - Foto: RUBWährend die Ruhr-Universität einerseits vorgibt, auf 960 Euro Studiengebühren pro Studierenden angewiesen zu sein, gibt sie andererseits circa 26.000 Euro für den Hochschulrat aus. Beim Bochumer AStA stößt diese Freigiebigkeit auf Unverständnis: „Die Kosten des Hochschulrates stehen in einem groben Missverhältnis zu den Ergebnissen, die seine Arbeit bislang vorgebracht hat“, meint der Vorsitzende des RUB-AStA Jan Keitsch. „Keinen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte und fast 500 Euro Studiengebühren auf der einen Seite und Spizengehälter auf der anderen Seite passen nicht zusammen. Als Vorsitzender des Hochschulrates würd ich dem Rektor für die Hälfte des Geldes deutlich intensiver auf die Finger gucken.“

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