Die Fachschaftsvertretendenkonferenz (FSVK) hat einen Antrag an die Universitätsleitung gestellt, in dem sie bittet, die Begrenzung der Mitglieder in Fachschaftsräten, die ab diesem Semester offiziell eingeführt wurde, für das Sommersemester 2010 auszusetzen. Die neue Regelung besagt, dass nur noch 20 Mitglieder plus einem zusätzlichen pro hundert Studierenden einer Fachschaft für die Mitarbeit im Fachschaftsrat von den Studiengebühren befreit werden können. Bisher hat es die Universitätsverwaltung (UV) versäumt, die aktuellen Zahlen der Studierenden der jeweiligen Fakultäten mitzuteilen, so dass es den Fachschaftsräten nicht möglich ist, die genaue Anzahl ihrer zu befreienden Mitglieder zu ermitteln. Lediglich die Fachschaften sind den Forderungen der UV nachgekommen und haben die Regelung bereits in ihren Satzungen verankert.

 

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