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Das juristische Prüfungsergebnis besagt, dass die geforderte Anwesenheit laut Hochschulgesetz und Hoschulrahmengesetz nur in begrenztem Umfang zulässig ist. Die Anwesenheit könne etwa nur bei Laborpraktika oder Exkursionen begründet werden, da hier eine aktive Beteiligung der Studierenden erforderlich sei. Darüber hinaus sei die Begründung, dass Teilnahmenachweise für die Lehrveranstaltungen ausgestellt werden, nicht zulässig, da dies der Systematik modularisierter Studiengänge widerspreche.

Bereits vor der Veröffentlichung der UDE ließ Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre an der RUB, der Fachschaftsvertretendenkonferenz (FSVK) gegenüber verlauten, dass die Anwesenheitspflicht künftig auch nur noch für Exkursionen oder Laborpraktika gelten sollte. Die Leitung der RUB hat bisher aber nicht öffentlich Stellung zur Mitteilung der UDE genommen. Sogar die sächsische Landesregierung urteilt im Falle von Vorlesungen ähnlich wie die UDE, sieht aber keine bestehende Rechtsunsicherheit.

Und nun?

Erst jetzt erreichte die Mitteilung der UDE die Fachschaften der RUB. Frau Wilkens hat derweil die Fakultäten aufgefordert, ihre Dozierenden darum zu bitten, ihre Veranstaltungen und deren Inhalt aufzulisten. Diese Selbstverpflichtungen sollen in den nächsten Wochen zeigen, in welchen Lehrveranstaltungen die Anwesenheitspflicht nicht fortbestehen soll. Die Prorektorin bat auch die FSVK darum, ein Konzept zur Verbesserung der BA- und MA-Studiengänge zu erstellen, in dem die Anwesenheit Thema ist. Dieser Bitte sind die Fachschaften nun nachgekommen (s. Seite 2). In Zusammenarbeit mit der FSVK sollen die Ergebnisse der UDE jetzt in das Konzept der studentischen Arbeitsgruppen einbezogen werden.

Bislang hat keine Universität den gleichen Weg wie die UDE eingeschlagen. Somit wird auch die von der Politik erwartete ´Mobiltiätssteigerung` durch den Bologna-Prozess auf eine weitere harte Probe gestellt. Bisher haben nur wenige Fakultäten der RUB die Anwesenheitspflicht abgeschafft. In der Romanistik geht es sogar so weit, dass selbst ein Attest nicht weiterhilft. Einzig die Sektion Geschichte Japans reagierte auf die Proteste und schaffte im vergangenen Semester die Anwesenheitslisten ab. Das Englische Seminar erlaubt sich sogar einen eckigen Aprilscherz, indem es die Aufhebung der Anwesenheitspflicht für Lehrende bekanntgibt und feststellt, „dass Dozierende erwachsene Menschen sind und selbst entscheiden können, ob ihre persönliche Präsenz für den Studienerfolg nötig ist.“

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