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Vor den Weihnachtsferien hatte das Rektorat auf einer Sitzung der FachschaftsvertreterInnen-Konferenz (FSVK) den Plan verkündet, so genannte Qualitätszirkel durchzuführen. Hinter dem modischen Namen versteckt sich der Vorschlag, fächerübergreifend moderierte Workshops zu organisieren. Die Mehrheit der Fachschaftsräte bezeichnete diese Arbeitsform jedoch als verschwenderisch und wenig pragmatisch. Außerdem gehe sie strukturell an der studentischen Selbstverwaltung vorbei. Später stellte sich heraus, dass die ErfinderInnen des Plans offensichtlich nicht zwischen den unterschiedlichen Formen der studentischen Interessenvertretung unterscheiden konnten: Der organisatorische Unterschied zwischen AStA, Protestkomitee und FSVK blieb in dem Rektoratsvorschlag unberücksichtigt. Laut FSVK-Sprecherin Sina Wunderlich hat sich der Diskussionsrahmen dennoch verbessert: „Positiv empfand ich das Gespräch nach der Sitzung, wo genau diese Missverständnisse geklärt und das weitere Vorgehen verabredet werden konnte. Alle Fachschaftsräte werden nun eigene Konzepte entwickeln können.“

Breitere Einbindung im neuen Plan

Jeder Fachschaftsrat ist jetzt aufgefordert, bis Februar ein Konzept zu erarbeiten, in dem steht, wie der jeweilige Studiengang verbessert werden kann. Dabei sollen die Fachschaftsräte die Anregungen möglichst vieler Studierender ihres Fachs sammeln. Die Vorschläge werden danach auf mehreren Tagungen besprochen und strukturiert, bevor sie im Mai an das Rektorat gehen. „Dadurch wird keinem Studierenden sein Mitspracherecht genommen und es herrscht für die Studierenden eine höhere Transparenz“, sagt Sina Wunderlich. Vor allem die Abschaffung der Anwesenheitspflicht scheint dabei einhelliger Konsens zu sein. Das Justiziariat der Universität Duisburg-Essen hat bereits in einer Untersuchung die Gesetzeswidrigkeit der Anwesenheitspflicht festgestellt. Auch das Rektorat der Ruhr-Uni beugt sich zunehmend der Kritik an den Anwesenheitslisten: Die Prorektorin der Lehre Uta Wilkens hat von jeder Fakultät eine ausführliche Begründung für die Notwendigkeit einer Anwesenheitspflicht in allen Veranstaltungen verlangt. Nur spezielle Kurse in der Medizin, im Sprachenunterricht (z.B. B2- und C-Niveau) und in experimentellen Bereichen sind davon nicht betroffen.

Master 2.0 statt offener Kritik?

Wenn es nach dem Rektorat ginge, sollen ausschließlich die Bachelor-Kurse besprochen werden. Die Master-Studiengänge würden, wenn überhaupt, erst im zweiten Anlauf einer breiten Diskussion unterworfen werden. Auch sollten die Fachschaftsräte nicht in das angelaufene Förderprogramm „Master 2.0“ hineinreden. HochschullehrerInnen können sich dafür in Abstimmung mit den Fakultäten bewerben, um eigens konzipierte Master-Studiengänge zu starten, die interdisziplinär, forschungsnah und international angelegt sein sollen. Die Gelder dafür stammen aus einem Fonds, der mit vier Millionen Euro ausgestattet wurde. Auf Nachdruck der StudierendenvertreterInnen werden die Master-Studiengänge jetzt ebenfalls genauer in Augenschein genommen. Es leuchtet tatsächlich wenig ein, warum der Bachelor reformiert werden soll, der Master aber nicht. Schließlich würde eine Änderung der Studienbedingungen im Bachelor wie eine Verlängerung der Regelstudienzeit ebenfalls Auswirkungen auf den Master haben.

Maßgeblicher Erfolg des Bildungsstreiks

Wenngleich noch überhaupt nicht absehbar ist, ob die Forderungen der StudierendenvertreterInnen umgesetzt werden, ist bereits ein wesentlicher Erfolg zu verzeichnen. Die Anliegen der Studierendenschaft werden ernst genommen. Wenn der Dialog zwischen dem Rektorat und den Gremien der studentischen Selbstverwaltung weiter vertieft wird, könnten die oftmals konfrontativen Haltungen einem konstruktiveren Arbeitsverhältnis weichen.

 

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