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deDer Anlass dieser Stellungnahme war ein Antrag von Professor Roman Seer auf der Senatssitzung vom 30. April, der von der ProfessorInnenmehrheit durchgewunken wurde. Die Universitätsverwaltung wurde damit beauftragt, zu prüfen, auf wie viele Mitglieder Fachschaftsräte begrenzt werden könnten. Dieses Misstrauen rief bei der Mehrzahl der Fachschaften geradezu Empörung hervor. Die meisten sehen ihr Engagement als ein ehrenamtliches an, was durch die Befreiung von Studiengebühren überhaupt ermög­licht, aber keinesfalls entlohnt wird. Schließlich verdient man durch Kellnern im Bermuda3eck oder Paletten packen beim örtlichen Discounter in derselben Arbeitszeit das Dreifache dessen, was die Befreiung über Fachschaftsratsarbeit wert ist. Aber durch eben dieses Engagement werden neben den allseits beliebten Partys auch viele Aufgaben wie Gremienvertretung und Erstsemester-Betreuung erledigt, die für eine funktionierende Lehre an den Fakultäten und Instituten elementar sind.

Katalog der Argumente

Dem Positionspapier kann man einen ganzen Haufen an Argumenten entnehmen. So sei die ordentliche Mitgliedschaft seit Einführung der Studiengebühren zum ersten Mal von Relevanz. Vorher arbeitete jede/-r mit, wie er oder sie Lust hatte – ob gewählt oder nicht. Das musste logischerweise zu einem formellen Anstieg der Mitgliedszahlen führen, weil nun alle erfasst werden wollten. Aber auch die Kontrolle der Ausgaben von Studiengebühren führte zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, dem Rechnung getragen werden muss. Eine externe Begrenzung der Befreiungen wurde vollständig abgelehnt, wenngleich im Vorfeld ein eigenes Modell offen diskutiert wurde. Solch eine pauschale Höchstgrenze würde der Heterogenität der Fachschaften kaum gerecht werden, die alle verschiedene Bedürfnisse und Arbeitsweisen besitzen, heißt es. Schließlich kann jede Fachschaftsvollversammlung selbst entscheiden, wie viele Mitglieder genug sind. Auch das Klima unter den Studierenden würde sicherlich unter der Schaffung einer Konkurrenzsituation leiden.

3,17 Prozent sind nicht zu viel

Besonders scharf kritisieren die Studierenden das Zahlenwerk der Verwaltung, das ihrer Meinung nach auf falschen Berechnungsformeln einer dilettantischen Excel-Tabelle fuße. Nach einigen Korrekturen und Neuberechnungen kam heraus, dass die Anzahl derjenigen, die sich über die Mitgliedschaft in einem Fachschaftsrat befreien lassen können, zwar seit der Erhebung von Studiengebühren angestiegen sei. Bei einer Erhöhung von 2,8 Prozent auf 3,17 Prozent aller Studierenden der Ruhr-Universität könne allerdings von einem Missbrauch keine Rede sein.

SprecherInnen hoffen auf Einsicht

FSVK-Sprecher Sven Goergens kommentierte die Entscheidung der Konferenz: „Fachschaften sind ein immens wichtiger Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung, und dies darf nicht berührt werden. Ich habe die größte Hoffnung, dass die Verwaltung und die Professoren bei erneuter Durchsicht ihrer Daten und in Gesprächen mit allen Beteiligten ihren Irrtum erkennen und das einzig Richtige tun – nämlich die Autonomie der Fachschaften unangetastet lassen.“

 

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