Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes in dritter und letzter Instanz abgelehnt. Der UN-Sozialpkat, der auch von der Bundesregierung unterschrieben wurde, identifiziert Studiengebührenfreiheit als ein mögliches Element für eine so genannte Bildungsteilhabegerechtigkeit. Trotzdem, so entschied das Gericht nun, sei die Gebühreneinführung rechtens – schließlich handele es sich bei Gebührenfreiheit ja nur um eines von vielen denkbaren Elementen. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (abs) kritisierte das Urteil. Studiengebühren würden nun auch weiterhin verstärkt über den individuellen Bildungsweg bestimmen, heißt es in einer Pressemitteilung des abs. Im Urteil des Gerichts wird im Übrigen eingeräumt, dass das gebührenpflichtige Studium ein Rückschritt sei. Einen Erfolg konnten die Gebührengegner aber dennoch erzielen: das Gericht machte noch einmal deutlich, dass es Aufgabe des Landesgesetzgebers sei, für die Sozialverträglichkeit zu sorgen. Dies sei bei der entstehenden Zinslast durch Gebührenkredite zumindest regelmäßig zu überprüfen.

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