„Mein Name ist Matthias Grombach. Seit meinem 15. Lebensjahr bin ich durch einen Badeunfall ab dem dritten Halswirbel querschnittsgelähmt. Bis meinen Eltern meine Pflege aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war, haben sie mich gepflegt. Seit Anfang 2006 lebe ich in einem Seniorenheim – und das mit 32 Jahren. Zur gleichen Zeit begann mein Kampf mit den Behörden um ein selbstbestimmtes Leben: außerhalb eines Heimes, welches weder meinen Fähigkeiten noch meinen Pflegeansprüchen Rechnung trägt. Zwar bemüht sich das Personal nach Kräften, aber das Pflegesystem läßt den MitarbeiterInnen viel zuwenig Zeit.Obwohl nur als Übergangslösung geplant, und auch so von mehreren Behörden bestätigt, lebe ich nun seit gut drei Jahren in diesem Heim. Anfang 2007 habe ich einen Antrag auf ein persönliches Budget gestellt, um wieder aus dem Seniorenheim ausziehen zu können und mein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Bislang ohne Erfolg. Mittlerweile zeigt sich die Sozialagentur Sachsen-Anhalt zu Gesrpächen bereit. Sollten diese Gespräche aber nicht fruchten ist der Weg durch die Gerichte der Einzige, der es mir erlauben würde, für mein Leben wieder selbst die Verantwortung zu übernehmen.“Â

Dass das Pflegerisiko kein Risiko ist, welches notwendigerweise oder infolge des Alterungsprozesses eintritt, wußte die Bundesregierung schon 1995, als sie mit der sozialen Pflegeversicherung die fünfte Säule der sozialen Vorsorge in Kraft treten ließ. Dennoch ist die Pflegeversicherung in ihrem Leistungscharakter stark auf einen Phänotypus zugeschnitten. Da das Pflegerisiko aber jeden treffen kann, trifft dieser Phänotyp nicht die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Pflegebedarf. Mit der Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts wurde neben die Sachleistungen der Pflegeversicherung das persönliche Budget gestellt. Es soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Nicht zuletzt auch durch das Inkrafttreten der Konvention der Vereinten Nationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen vor einem Monat wurde die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen zu einem Ziel deutscher Politik.

„Wat is’ene Dampfmaschin“

Unter einem persönlichen Budget versteht der Gesetzgeber eine Geldleistung, die den Pflegebedarf eines Pflegebedürftigen pauschal monatlich abgeltet. Im Gegensatz dazu stehen die Sachleistungen der Pflegeversicherung. Wie auch die Sachleistungen der Pflegeversicherung orientiert sich das persönliche Budget an der festgestellten Pflegestufe. Neu ist aber die Eigenverantwortlichkeit des Pflegebedürftigen. Vor der Einführung des persönlichen Budgets wurden die Sachleistungen ausschließlich direkt vom Pflegedienst mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Alternativ können Pflegebedürftige sich das notwendige Budget auszahlen lassen, um sich ihre Pflegeleistungen selbst einzukaufen. Der Pflegebedürftige bekommt damit, zumindest in der Theorie, einen größeren Einfluß auf die erbrachten Pflegeleistungen und ist durch die Budgetierung in der Lage, auch längerfristig zu planen. So verfallen nicht verbrauchte Mittel nicht am Ende eines Monats, sondern können in den nächsten Monat mitgenommen werden. Dies ist nur eine Seite der Medaille, meint Hauke Hoth von der Initiative für behinderte und nichtbehinderte Studierende (IbS): „Mit dem persönlichen Budget wächst die Flexibilität, aber damit wird ein behinderter Mensch auch Arbeitgeber, mit all den Nachteilen, die das mit sich bringt. Er ist verantwortlich für die Sozialversicherung seiner Angestellten, muß sich selbst Personal suchen und quasi eine eigene Buchhaltung aufbauen.“

Der lange Weg

Vom Antrag bis zur Bewilligung eines Antrags auf ein persönliches Budget vergehen im Regelfall drei Monate, weiß das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu berichten. Der oder die Pflegebedürftige wendet sich an eine Beratungs- und Servicestelle, die mit ihm oder ihr die Möglichkeiten und Voraussetzungen des persönlichen Budgets erörtert. Ist die Entscheidung für ein persönliches Budget gefallen, wendet sich die Stelle an die Leistungsträger, gibt es davon mehrere, wählt der Pflegebedürftigen einen als Beauftragten aus. Dieser klärt mit anderen Leistungsträgern, wie Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen, welche Leistungsbedarfe in Form eines persönlichen Budgets erbracht werden können. Ist dies geklärt, treffen die pflegebedürftige Person und der Beauftragte eine Zielvereinbarung über das persönliche Budget. Am Ende steht dann ein Leistungsbescheid, der alle zwei Jahre überprüft werden soll. So der gesetzliche Normalfall. Dass es auch anders geht, beweist im Moment die Sozialagentur Sachsen Anhalt am Beispiel von Matthias Grombach.

Keine Konklusion!?

Ob das persönliche Budget ein Erfolgsmodell werden kann, ist über ein Jahr nach seiner gesetzlichen Verbriefung immer noch unklar. Den gestiegenen Möglichkeiten des Menschen mit einer Behinderung steht die Gefahr gegenüber, dass das einmal festgestellte Budget nicht ausreicht, um seinen Pflegebedarf bestreiten zu können. Die Angst vor Budgetkürzungen spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Teilhabe am Wirtschaftsleben wird durch eine solche Budgetierung bestimmt gestärkt, ob damit jedoch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, muss die Zeit erst zeigen.

Weitere Infos zum persönlichen Budget:
www.stand-up-initiative.de/
www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de/
http://tinyurl.com/persbud

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