Die Bochumer Staatsanwaltschaft versucht erneut, das lokale Internetportal bo-alternativ zu kriminalisieren. Die Website hatte vergangenen Oktober ein Plakat zum bevorstehenden Nazi-Aufmarsch abgebildet. Jetzt wirft die Behörde dem verantwortlichen Redakteur vor, mit der Wiedergabe des Plakats habe er zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen. Ein Gerichtstermin ist für den 14. Mai angesetzt. Auf welche Erfahrungen sich die Staatsanwaltschaft stützen will, ist unklar: Die Demonstration ist ungewöhnlich friedlich verlaufen. Das Plakat zeigt eine Comic-Figur mit einer Torte und einer brennenden Wunderkerze. Der Text des Plakats versprach, der Aufmarsch solle für die Nazis „kein Zuckerschlecken“ werden. Diese eher freundliche und harmlose Aufforderung interpretiert die Staatsanwaltschaft ganz anders: Sie sieht in der Torte eine Bombe versteckt und deutet die Wunderkerze als Zündschnur. BeobachterInnen vermuten, dass es bei dem Prozess weniger um die Internet-Wiedergabe eines sowieso in der Stadt präsenten Plakats geht als vielmehr um die Einschüchterung der AutorInnen des kritischen Blogs.

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