„Es wäre aus meiner Sicht sehr problematisch, wenn die Studienbeiträge im Jahr 2009 gesenkt würden, weil es die RUB nicht schafft, sie zeitnah einzusetzen“, heißt es in einem Brief von Rektor Elmar Weiler. Um das zu schaffen, hat die Leitung der Ruhr-Uni beim nordrhein-westfälischen Bildungsministerium angefragt, ob zukünftig Lehrpersonal und MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung bis zu hundert Prozent aus Studiengebühren bezahlt werden können. Das sei zulässig, hat das Ministerium entschieden. Diese Entwicklung ist gleich doppelt problematisch. Erstens werden die Kosten des Studiums stärker als bisher vom öffentlichen Haushalt des Landes auf die Studierenden verlagert, die nicht nur für „bessere Qualität in der Lehre“ bezahlen müssen, sondern auch dafür, dass jemand Stühle repariert. „Es geht dabei um die Verbesserung der Studienbedingungen“, erklärt Susanne Lippold, Referentin des Prorektorats für Lehre. Sicher ist es nicht schlecht für diese Bedingungen, auf einem intakten Stuhl zu sitzen, einen CIP-Pool zu haben oder genügend neue Lehrbücher. Allerdings müssen Studierende jetzt mehr Zeit investieren, um das Geld zu erarbeiten, damit all das bezahlt werden kann – oder sie verschulden sich. Gleichzeitig müssen sie auch die straffen Stundenpläne der BA/MA-Studiengänge befolgen, die trotz mehr Zeitaufwand oft weniger Inhalt bieten. Ein Beispiel zeigt, wie sich die Umstellung auf den Bachelor bemerkbar macht: Am Lehrstuhl für Internationale Politik war es früher üblich, dass ein Modul aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung bestand. Die Übung wurde weggekürzt, stattdessen gibt es nun ein freiwilliges Tutorium, das aus Studiengebühren finanziert wird. Und, so meint eine Mitarbeiterin des Lehrstuhls, „die Durchfallquoten sind seitdem deutlich gestiegen.“ Wer langfristig von den Studiengebühren profitiert, sind nicht die Studierenden, sondern diejenigen, die das Geld nun einsparen können.

Die Gebührensatzung der Ruhr-Uni verbietet außerdem unter anderem, Studiengebühren für Maßnahmen auszugeben, die eine „langfristige finanzielle Bindung“ bedeuten. Dies träfe auf die geplanten Stellen allerdings nicht zu, erklärt Lippold, denn nur unbefristete Verträge seien eine langfristige Bindung. Das bedeutet also, dass sämtliche aus Studiengebühren geschaffenen Stellen befristet sind, und damit eine zunehmend prekäre Lage der Lehrenden.

 

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