Protestparty in der Innenstadt

Am 30. November haben StudentInnen der Ruhr-Universität in der Bochumer Innenstadt eine Party im öffentlichen Raum organisiert. Diese fand im Rahmen des internationalen Global Action Day for Education statt, an welchem sich Studierende in verschiedenen Ländern für freie Bildung und eine gerechte Gesellschaft einsetzten. Auch in Hamburg, Berlin, Freiburg und vielen anderen Städten haben Studierende und andere AktivistInnen friedlich gefeiert und demonstriert.

Etwa hundert Menschen kamen um 15 Uhr zum Treffpunkt am Bochumer Hauptbahnhof, um die „Reclaim the Streets Party“ zu feiern und so zu protestieren. Einige hatten sich verkleidet, es wurde getanzt und kostenloser Glühwein an Passanten verteilt. „Die Aktion wurde von den Menschen in der Stadt positiv aufgenommen. Einige sind stehen geblieben und haben gesagt, dass sie es gut finden“, erzählt eine Teilnehmerin. Eine Stunde lang blieb alles friedlich, bis die Polizei anrückte. Die Polizisten nahmen drei Studierende in Gewahrsam und verletzten dabei eine Studentin. Im Polizeibericht wird behauptet, die Studierenden hätten sich getroffen, um eine „nicht angemeldete Demonstration durchzuführen“. „Das ist Unsinn“, erklärt ein Teilnehmer. „Wir haben gar keine Demonstration gemacht, sondern eine Party. Nach jedem Fußballspiel verursachen die Fans sicherlich mehr Lärm und Gewalt, als wir das getan haben“. Außerdem heißt es im Bericht, es wären Megafondurchsagen gemacht worden, doch die Studierenden hatten kein Megafon dabei.

Polizisten verletzen Studentin

Die AktivistInnen wurden nicht dazu aufgefordert, die Versammlung aufzulösen. Trotzdem gingen die PolizistInnen mit Pfefferspray auf die StudentInnen los.
„Insgesamt hat die Polizei drei Studierende aus der Menge herausgegriffen und brutal festgenommen. Sie wurden zum Teil auf den Boden geworfen, gewürgt, und mit dem Gesicht gegen harte Gegenstände geschlagen.“, heißt es in der Erklärung des AStA zu dem brutalen Angriff. Eine der drei festgenommenen Studierenden berichtet: „Mir wird vorgeworfen, ich hätte während der Party einen Menschen mit Wasser aus einer Plasitkflasche bespritzt. Im Nachhinein hat sich der angeblich Bespritzte als Zivilpolizist herausgestellt.” Auch die brutale Festnahme der Studentin wurde von zwei Zivilpolizisten durchgeführt, die nicht als Beamte erkennbar waren. „Ich habe nur mitbekommen, wie sich zwei Menschen auf mich gestürzt und mich in ein Geschäft in der Kortumstraße gedrängt haben. Da haben sie mich brutal gegen ein Regal geschlagen und mir einen Ellenbogen ins Gesicht gerammt. Zu keinem Zeitpunkt haben die Angreifer zu erkennen gegeben, dass sie von der Polizei sind. Erst als ich mit Handschellen gefesselt wurde, habe ich kapiert, dass es sich nicht um einfache Schlägertypen, sondern um PolizistInnen handelt.”
Bei der Festnahme wurde sie am Kopf und am Bein verletzt. „Der AStA der Ruhr-Uni verurteilt das nicht nachvollziehbare und brutale Vorgehen der Polizei gegen die feiernden Studierenden“, sagt der AStA-Referent Jonas Spiegel. „Ein solches Verhalten staatlicher Organe kann in keinem Fall akzeptiert werden.“

Verhaftete schalten Anwältin ein

Im Polizeibericht ist von zwei Festgenommenen die Rede. In Wahrheit wurden aber drei StudentInnen verhaftet. „Der dritte Student wurde nach drei Stunden frei gelassen, weil er von einem Polizisten entlastet wurde. Gegen ihn liegt noch nicht mal ein Tatvorwurf vor“, meint Jonas. „Es war der Polizei wahrscheinlich zu peinlich, zu erwähnen, dass sie völlig willkürlich einen Studenten verhaftet haben“, sagt ein anderer Teilnehmer. Die Polizei behauptet, dass auch zwei Polizistinnen verletzt wurden. Allerdings haben sie sich selbst verletzt, als sie mit Pfefferspray herumgesprüht haben. Fest steht, dass die Polizeiaktion in keinem Verhältnis zu der brutalen Reaktion steht und verurteilt werden muss.
„Entgegen der geltenden Regularien haben sich die an den Übergriffen beteiligten PolizistInnen geweigert, ihre Namen oder ihre Dienstnummern anzugeben. Die von der Gewalt Betroffenen haben inzwischen eine Anwältin eingeschaltet und behalten sich rechtliche Schritte vor“, erklärt der AStA.

sjn

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