Studierendenparlament

Als direkte Vertretung der Studierendenschaft dient dessen Parlament (SP) mit seinen 35 Mitgliedern. Jeweils zu Beginn des Jahres könnt Ihr Eure Favoritin oder Euren Favoriten für das Parlament wählen oder Euch natürlich auch selbst aufstellen lassen. Die KandidatInnen sind in so genannten Listen organisiert, die sich mit den Parteien auf anderen politischen Ebenen vergleichen lassen. Zum Teil stehen diese Listen auch den bekannten Parteien nahe, bei den letzten Wahlen traten jedoch mehrheitlich unabhängige Listen an. Ihr wählt aber nicht eine der Listen, sondern direkt eine/n der Studierenden. Diese Stimme kommt dann gleichzeitig der jeweiligen Liste zugute. Im Verhältnis der Stimmen werden die Sitze im Parlament verteilt. Wer für die Listen ins Parlament einzieht, entscheiden die Stimmen, die auf die einzelnen Personen entfallen sind. Ist das Parlament gewählt, wird möglichst schnell eine stabile Mehrheit zur Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gebildet. Der AStA setzt sich dann für studentische Interessen ein (wie zum Beispiel die Einführung des NRW-Tickets im Sommersemester 2008), bietet Beratungs- und Serviceleistungen, unterstützt und organisiert kulturelle und politische Veranstaltungen und bereichert das Uni-Leben mit seinen Wirtschaftsbetrieben (Kulturcafé, Kopierbetrieb und auch diese Zeitung, die Du gerade liest).

Senats- und Fakultätsratswahlen

Jedes Jahr wählen die Studierenden an einem Tag im Sommersemester ihre VertreterInnen im Senat und in den Fakultätsräten. Die Fakultätsräte sind die zentralen Entscheidungsgremien der einzelnen Fachbereiche und entscheiden maßgeblich über Organisation des Studiums und der Forschung in Eurer Fakultät. In jedem Fakultätsrat sitzen auch drei Studierende, die Ihr wählen könnt. Der Senat, der am gleichen Tag neu gewählt wird, ist für allgemeine Angelegenheiten zuständig, die von fakultätsübergreifender und gesamtuniversitärer Bedeutung sind. Neben den Hochschullehrer-Innen, den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und den MitarbeiterInnen aus Verwaltung und Technik bilden auch die Studierenden eine Senatsfraktion. Diese besteht aus vier Mitgliedern, über deren Wahl Ihr zu entscheiden habt. Zwar bildet die studentische Fraktion nur eine Minderheit (vier von insgesamt 25 Sitzen), aber trotzdem ist es wichtig, gerade in der Auseinandersetzung mit den anderen VertreterInnen der Ruhr-Uni studentischen Interessen Gehör zu verschaffen.

Die Fachschaftsräte und die FSVK

Gerade für StudienanfängerInnen sind die Fachschaftsräte (FSR) von besonderer Bedeutung. Sie sind die Studierendenvertretung auf Fachebene. Sowohl zu Beginn als auch im Laufe des Studiums ergeben sich viele Probleme, die unmittelbar mit den Fächern in Verbindung stehen. Welche Veranstaltungen muss ich belegen? Was kann ich machen, wenn ich die Prüfung nicht bestehe, und wo gibt es diese ominösen Scheine? Hier stehen Euch die Fachschaftsräte mit Rat und Tat zur Seite. Mindestens einmal im Jahr veranstaltet jede Fachschaft eine Vollversammlung, zu der alle Studierenden dieses Fachs eingeladen sind. Hier wählt Ihr auch Eure Fachschaftsräte und könnt Euch selbst in den FSR wählen lassen. Dann könnt Ihr Euch für die Dauer Eurer „Amtszeit“ in der Regel auch von den Studiengebühren befreien lassen. Das Gleiche gilt auch für die Mitgliedschaft im Studierendenparlament, dem AStA, dem Senat oder den Fakultätsräten. Jeder FSR ist gleichzeitig Mitglied der FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK). Die FSVK koordiniert die Arbeit der Fachschaftsräte und repräsentiert diese gegenüber der Universität, dem AStA oder auch dem Parlament.

Packt mit an!

Wir hoffen, dass wir mit dieser kurzen Einführung einen guten Einblick in die Hochschulpolitik geben konnten. Die einzelnen Institutionen werden Euch in den nächsten Monaten sicherlich hier und da begegnen, und wenn ihr wollt, ergibt sich dann auch eine Gelegenheit, selbst aktiv zu werden.
jk

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