Seid dem 1. Juli 2008 gilt das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (NRW -NiSchG NRW) auch in Bochumer Gaststätten. Das heißt: Rauchen verboten in den meisten Räumen, außer, es ist ausdrücklich erlaubt. Verstöße sind nicht spaßig, sondern teuer: Den Raucher kostet ein fahrlässig begangener Verstoß 20 Euro, ein vorsätzlicher 40 Euro. Für den Wirt wird es noch weniger spaßig: Auf den ersten Verstoß eines Gastes folgt nur eine Ermahnung, dann wird es immer teurer: 100 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1000 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW gibts unter www.nichtraucherschutz.nrw.de oder unter der Telefonnummer 0211 / 855-35 35 (montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr).

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