Keine Angst vor großen Tieren: Bullen die bellen, beißen nicht

Wie schön es doch ist, in einem demokratischen Land leben zu dürfen, in dem es keine hoheitlich exekutive Gewalt gibt, die uns dazu zwingen kann, ihr blind gehorchen zu müssen. Oder gibt es sie etwa doch? Die allumfassende Macht im Staat, die sich dann erst zeigt, wenn unsere Herren und Damen Polizisten auf Streife sind oder uns Vorladungen schicken. Wie weit gehen eigentlich die Befugnisse der deutschen Polizeibeamten? Muss man den Anordnungen unserer Kriminalbeamten Folge leisten, oder hat man als Bürger vielleicht sogar das Recht unseren Schutzmännern und –frauen zu widersprechen? Ist man gezwungen auszusagen, wenn die Polizei einen als Zeugen vorlädt? Und was erst, wenn sogar eine polizeiliche Vorladung gegen einen selbst im Briefkasten liegt? Wird man etwa verhaftet oder mit einer Geldbuße belegt, wenn man die Vorladung nicht befolgt?
Von entmachteten Mächten
Erst einmal sollte man sich bewusst werden, dass die Polizeibeamten an sich gar nicht so viel Macht haben, wie wir oft annehmen. Bei einer polizeilichen Vorladung verhält es sich demnach wie folgt: leistet man ihr nicht Folge, hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge negative Konsequenzen zu erwarten. Es besteht nämlich keinerlei Pflicht auf der Wache zur Aussage oder gar zur Vernehmung zu erscheinen. Eine solche Pflicht besteht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und natürlich dem Gericht. Erscheint man auf eine Vorladung dieser beiden Institutionen nicht, so kann das ziemlich teuer und unangenehm werden. Also: lieber vor Gericht und/oder bei der Staatsanwaltschaft erscheinen!

„Reden ist Silber, schweigen ist Gold“

Die Aussage bei der Polizei soll lediglich dazu dienen, die Arbeit der Beamten zu erleichtern. Teilweise kann eine Aussage bei der Polizei dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Sinnvoll ist eine Aussage bei der Polizei vor allem aber dann, wenn man erreichen will, dass erst aufgrund der Aussage ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Insofern ist eine Aussage vor der Polizei zwar keine Pflicht, manchmal aber durchaus sinnvoll. Man sollte sich also gut überlegen, ob man der polizeilichen Vorladung nachgehen möchte oder ob man sie als eher schädlich einstuft, da man sich eventuell um „Kopf und Kragen“ reden könnte.
Interessant zu wissen ist es in diesem Zusammenhang für manch einen partysüchtigen Kommilitonen bestimmt auch, dass man nicht gezwungen ist, der Aufforderung eines Verkehrspolizisten nachzukommen, „ins Röhrchen zu pusten”, um den Mundalkoholspiegel feststellen zu können. Durch das „Pusten” müsste man sich nämlich selber belasten und dazu ist in Deutschland niemand gezwungen. Dieser Widerstand lohnt sich aber nicht wirklich, da man anschließend mit zur Polizeiwache muss, wo einem Blut zur Messung des Blutalkoholspiegels abgenommen wird. Dieser Eingriff gilt nicht als Selbstbelastung, weil man nicht selber tätig werden muss, so dass man ihn über sich ergehen lassen muss. Dieser kleine Trick könnte allerdings hilfreich sein, wenn man die Grenze von 0,5 Prozent nur knapp überschritten hat, da bis zur Blutabnahme auf der Wache einige Zeit vergeht und der Promillestand immer zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden muss.
Angesichts dieser Tatsachen ist es doch immer wieder faszinierend, wie viel Ehrfurcht oder sogar Angst manch einer von uns (noch immer) vor der Polizei hat. Dabei ist sie grade einmal der vollstreckende Arm unseres Staates, der nicht so lang ist, wie viele von uns glauben.             jr
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