Bild: Die Rechte von MieterInnen stärken und VermieterInnen besser kontrollieren: Dies schlägt Justizministerin Barley vor., Verbesserung der Mietsituation in Aussicht? Bild: Olaf Kosinsky / kosinsky.eu

Wohnen. Die Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat in Berlin einen Entwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorgelegt.

Drei Jahre nach ihrer Einführung hat die Sozialdemokratin Katarina Barley die Mietpreisbremse überarbeiten lassen. Dies berichtete „Der Spiegel“, nachdem Barley den Gesetzesentwurf zur Abstimmung mit anderen Ressorts abgeschickt hat. In dem Entwurf, der Zeitschrift „Der Spiegel“ vorliegt, heißt es, dass das bisherige Gesetz von Barleys Vorgänger Heiko Maas (SPD) „nicht zu den erhofften Wirkungen geführt“ habe, den rasanten Anstieg der Mietkosten in Ballungszentren zu stoppen.

 

Die Mietpreisbremse

Das im Juni 2015 eingeführte Gesetz deckelt in Gebieten mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Diese wird auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. Die Mietpreisbremse gilt als weitgehend wirkungslos, da es beispielsweise keine Sanktionen gegen VermieterInnen gibt, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten. Des Weiteren gibt es auch Ausnahmen, wenn die Vormiete höher lag oder wenn modernisiert oder neu gebaut wurde. Der Gesetzesentwurf sieht, „Der Spiegel“ zufolge, vor, dass VermieterInnen, die mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent verlangen, die MieterInnen vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren müssen, warum das in diesem Ausnahmefall erlaubt sei. Zudem sollen MieterInnen nur noch acht statt der derzeit elf Prozent für Renovierungskosten bezahlen müssen. Diese Regelung sei auf fünf Jahre befristet. Des Weiteren soll eine Art Obergrenze für Mieterhöhungen aufgrund von Wohnungsmodernisierungen eingeführt werden. Hiernach darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss einer Modernisierung höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen. 

Erschwert werden soll den ImmobilienbesitzerInnen auch das sogenannte „Herausmodernisieren“ – die Durchführung oder Ankündigung einer Modernisierung mit dem Motiv, die MieterInnen aus der Wohnung zu drängen. Künftig soll dies als Ordnungswidrigkeit gelten und den MieterInnen einen Anspruch auf Schadensersatz ermöglichen.

:Gianluca Cultraro

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