Bild: Ein Vergewaltigungsurteil bleibt aufgrund vermeintlich kultureller Differenzen aus

Kommentar. Vier Stunden nicht-einvernehmlicher Geschlechtsverkehr. Hilfeschreie und Kratzer … Vergewaltigung?! War nur heftiger Sex.

 

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Bild: In unmittelbarer Nähe zu Gehwegen und Straßen und dennoch unbemerkt: In diesem Waldstück an der Max-Imdahl-Straße ereignete sich eine der beiden Taten. , Staatsanwaltschaft bereitet Anklage vor Foto: kac

Kriminalität: Anfang Dezember nahm die Bochumer Polizei einen 31-jährigen Mann fest, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Staatsanwaltschaft will nun Anklage erheben. 

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Bild: Vermeintlicher Tatort: Diese Szene ist kein üblicher Ausblick auf dem Campus, Korrekte Inhalte statt polarisierenden Schlagzeilen Foto: kac

Kommentar: Reißerische Titel vermitteln falsches Bild von tatsächlichem Stadtgeschehen, wie der Fall in Querenburg zeigt.

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Bild: Blöd, wenn man es dazu sagen muss: Aufreizende Verkleidungen heißen nicht, dass man sexuellen Handlungen zustimmt – also die Dame bitte nicht angrapschen! , Studie: Sexuelle Gewalt für zu viele Deutsche denkbar Foto: Miguel Discart/Wikimedia Commons CC-BY-SA-2.0

In einer EU-Studie zu geschlechtsspezifischer Gewalt findet sich eine verstörende Statistik: JedeR vierte Befragte meint, dass „Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung“ unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann. Und vermutlich sogar vom Opfer provoziert – so fast ein Fünftel der Deutschen. Immerhin befindet sich Deutschland im europäischen Vergleich im soliden Mittelfeld. Beruhigend – nicht wahr?

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Bild: Steht geflüchteten Frauen zur Seite: Der Verein agisra (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale, sexuelle und rassistische Ausbeutung). , Der Verein agisra engagiert sich besonders für weibliche Geflüchtete Foto: Irene Allerborn

Tausende Menschen suchen derzeit Zuflucht. Unter ihnen sind besonders viele Frauen. Der Verein agisra kümmert sich um sie und klärt über frauenspezifische Fluchtgründe auf.

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Bild: Manchmal helfen Gesetze nicht: Viel zu oft werden Grenzen nicht akzeptiert. , Kommentar: Die rechtliche Definition der Vergewaltigung muss endlich überarbeitet werden Symbolfoto: Patrick Henkelmann

Sexuelle Handlungen an einem Menschen gegen seinen Willen auszuüben, stellt ein Verbrechen dar. Was in unserer Gesellschaft selbstverständlich klingt, entspricht leider nicht in vollem Maße der momentanen rechtlichen Situation. Wenn beispielsweise eine Frau zum Sex zwar unmissverständlich Nein sagt, sie in Schockstarre jedoch keinen Widerstand gegen ihre Vergewaltigung leistet – so liegt laut Strafgesetzbuch keine Vergewaltigung vor. Solche schwerwiegenden Gesetzeslücken sollen bald geschlossen werden.

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Bild: Jede dritte Frau hat schon sexuelle oder körper­liche Gewalt erfahren: Dies ergab die Studie der FRA., Studie zur Gewalt gegen Frauen in Europa Cover: FRA

Wie verbreitet ist Gewalt gegen Frauen in Europa? Wie häufig kommen hier sexuelle Belästigungen vor, wie oft Vergewaltigungen? Gerne werden Europa, Westeuropa oder zumindest die nordischen Länder als diesbezüglich wenig problematisch angesehen.

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Bild: Am Tatort: Spuren müssen auch langfristig gesichert werden., Das Verfahren der anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) Foto: Wikimedia Commons / RSX (CC BY-SA 3.0)

Mit dem Modell der Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) erhalten die Opfer die Möglichkeit, Beweise der Tat anonym sichern zu lassen. Dies geschieht, um im Falle einer Anzeige im späteren Strafverfahren hier­auf zurückgreifen zu können. Auch wenn das Modell seitens Politik und Opferverbänden auf breite Zustimmung stößt, stellt seine Finanzierung eine Hürde dar. Deshalb wird das Angebot bislang nicht flächendeckend vorgehalten.

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