In den letzten Wochen wurde das Thema „Wohnleerstand in Bochum“ viel besprochen – dies lag auch an der Hausbesetzung in der Herner Straße 131 (:bsz 1127, :bsz 1129, :bsz 1133). Als Resultat der Besetzung kann wohl die Forderung einer Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung, §10 WAG, verbucht werden. Die InitiatorInnen der Satzung sind Die Linke, der Mieterverein und weitere wohnpolitische Aktive. Mit der neuen Satzung will man die Wohnpolitik in Bochum verbessern; unter anderem werden leerstehende Wohnungen meldepflichtig. „Niemand von uns behauptet, dass eine Zweckentfremdungssatzung alle wohnungspolitischen Probleme in Bochum löst. Wir brauchen außerdem dringend kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Programm zum Aufkauf und zur Sanierung von Leerstand“, so Horst Hohmeier, Mitglied der Linken im Stadtrat.

WohneigentümerInnen von leerstehenden Objekten müssen der Stadt gegenüber erklären, warum der Wohnraum leer steht und nicht vermietet wird. Die Stadt hilft bei triftigem Grund, die Vermietungshindernisse zu bewältigen. Sieht diese allerdings keinen Grund für den Leerstand, kann sie ein Bußgeld verhängen.

Der Bochumer Stadtrat hat bis zur nächsten Sitzung am 31. August Zeit, einen Satzungsentwurf darzulegen.

Wieso mit Dringlichkeit?

Im Koalitionsvertrag der CDU und FDP steht deutlich, dass die Zweckentfremdungsverordnung abgeschafft werden wird. „Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich“, so die Begründung im Koalitionsvertrag. 

Satzungen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung in Kraft sind, haben also die Berechtigung, eine Legislaturperiode, fünf Jahre, zu bestehen. „Es spricht also alles dafür, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen und sich danach Gedanken darüber zu machen, wie restriktiv sie angewendet werden soll“, so die Empfehlung von Michael Wenzel, Geschäftsführer Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.

an den Bochumer Stadtrat. Weiterhin plädiert Wenzel für das „Fördern und Fordern“, anstatt mit der „Bußkeule“ zu schwingen. „Dies setzt jedoch voraus, dass man überhaupt in der Lage ist, zu fordern. Nur eine existierende Zweckentfremdungssatzung gibt der Stadt das notwendige Instrumentarium in die Hand.“

In den Städten Bonn, Dortmund, Köln und Münster sind Satzungen zum Schutz und Erhalt des Wohnraums erlassen. An denen möchte sich Wenzel orientieren, um den Arbeitsaufwand zu verkürzen und somit eine schnellere Umsetzung und einen Beschluss zu gewährleisten.

Zum Hintergrund

Zweckentfremdung von Wohnraum bedeutet, diesem eine andere Verwendung zukommen zu lassen als einen dauerhaften Wohnzweck.

Dies beinhaltet die Umnutzung von Wohnfläche in Gewerberaum zu Lagerfläche – zum Beispiel über einem Geschäft und die Verwendung des Wohnraums als Ferienwohnung.

In Bochum stehen laut Wohnungsmarktbericht der Stadt zur Zeit über 7.500 Wohnungen leer.

:Sarah Tsah