Kommentar. Die NRW-Landesregierung will nicht nur die Anwesenheitspflicht wieder an die Unis bringen und Nicht-EU-Studis zur Kasse bitten, auch militärische Forschung soll kein Tabu mehr sein. Doch das Militär gehört nicht an die Unis!

Campus. Die Einsicht der Prüfungen steht jedem/jeder Studierenden grundsätzlich zu. Doch was, wenn DozentInnen zu knappe Einsichtszeiten veranschlagen oder mit falschen Musterlösungen korrigieren?
Zuviel Anwesenheit von Studierenden ist dem Historischen Institut offenbar auch nicht recht. Nach der umstrittenen Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht nun dies: Weil sich für zwei Vorlesungen zu viele Studis anmeldeten, annullierte das Historicum das komplette Anmeldeverfahren.
PolitikerInnen kennenlernen und sie mit Fragen löchern: Das ermöglichte die Juso Hochschulgruppe allen Studierenden der RUB bei der Veranstaltung „Sozialdemokraten in Touch“ am 20. November. Antworten gab die amtierende Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Svenja Schulze. Sie ist etwa für Bildungsangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen zuständig und wirkte auch bei den Regelungen zur Anwesenheitspflicht mit.
Nachdem sich schon Anfang des Jahres eine Mehrheit dafür entschied, eine Zivilklausel an der Ruhr-Uni zu installieren, wurde auf der jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 11. Juni eine konkrete Formulierung beschlossen und beantragt, deren Aufnahme in die Verfassung der Ruhr-Universität Bochum voranzubringen. Wenig Neues gibt es dagegen zum Hochschulzukunftsgesetz (HZG) und zum Bildungsstreik: Schon im Vorfeld hatte vor allem die Grüne Hochschulgruppe (GHG) die Passivität des AStA in dieser Angelegenheit bemängelt.
Solange es Universitäten gibt, solange gibt es wohl auch schon aufsässige Studierende. Wartburgfest, 68er und APO sind nur einige Beispiele aus den letzten beiden Jahrhunderten.
Wir schreiben das Jahr 2018. Es ist ein schöner Tag im Sommersemester und die Wiesen zwischen den Universitätsgebäuden der Republik sind voll mit Studierenden, die sich die Sonne auf den Pelz scheinen lassen. Es wird Cola geschlürft und Bier getrunken, denn nicht wenige Hochschulen verfügen mittlerweile über eine Campusbrauerei. Die Studierenden sind entspannt, denn sie können stolz auf sich sein. Sie haben dafür gesorgt, dass Bund und Länder in Sachen Bildung zusammenarbeiten können und so der massiven Unterfinanzierung der Schulen und Hochschulen ein Ende bereitet wird.
Derzeit wird der Entwurf für ein „Hochschulzukunftsgesetz“ (HZG) diskutiert, welches das unter Schwarz-Gelb 2006 verabschiedete „Hochschulfreiheitsgesetz“ ablösen soll. Was haltet Ihr vom HZG-Entwurf insgesamt? Welche Punkte sollten verändert werden?
Im Zuge der HZG-Novellierung soll aus Geldern der Studierendenschaft künftig ein hochbezahlter „Kassenwart“ vergütet werden, der die Aufsicht über sämtliche AStA-Ausgaben hätte – inklusive Veto-Recht. Wie steht Ihr dazu?
Es hat nicht sollen sein: Trotz massiver Kritik zahlreicher Studierendenschaften der NRW-Hochschulen, der Studierendenwerke sowie der Landesrektorenkonferenz am ReferentInnenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) und einer viel zu kurzen Frist zur Stellungnahme (siehe :bsz Nr. 981) lief die „Deadline“ am 7. Januar ab und wurde nicht verlängert. Schon im Frühjahr soll das HZG ins parlamentarische Beratungsverfahren gehen, um zum Wintersemester 2014/15 in Kraft zu treten. Es droht ein fataler Schnellschuss, der wohl nur noch durch eine landesweite hochschulpolitische Kampagne abgewendet werden könnte.