Bild: Bald auch an Deiner Uni? Voller Einsatz für Forschung und (Kriegs-)Wissenschaft., Zivile Forschung an zivile Hochschulen!

Kommentar. Die NRW-Landesregierung will nicht nur die Anwesenheitspflicht wieder an die Unis bringen und Nicht-EU-Studis zur Kasse bitten, auch militärische Forschung soll kein Tabu mehr sein. Doch das Militär gehört nicht an die Unis!

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Bild: Unlösbare Aufgaben: Ebenso gerecht wie Uni-Klausureinsicht im Zwei-Minuten-Takt. , Fakultäten gewähren zwischen zwei und sieben Minuten Einsichtszeit in Klausurbögen

Campus. Die Einsicht der Prüfungen steht jedem/jeder Studierenden grundsätzlich zu. Doch was, wenn DozentInnen zu knappe Einsichtszeiten veranschlagen oder mit falschen Musterlösungen korrigieren?

Klausuren sind ein heikles Thema – immer wieder gibt es Probleme und am Ende stehen nur zwei Fragen. Hab ich bestanden? Wie ist meine Note? Doch mit dem Warten auf das Klausurergebnis muss der Kampf nicht vorbei sein. Auch DozentInnen machen Fehler. Oder nicht? Um genau das zu überprüfen und aus den gemachten Fehlern für die nächste Prüfung zu lernen, steht jedem/jeder Studierenden das Recht zu, seine/ihre Klausur einzusehen. Über den zeitlichen Rahmen der Einsichtnahme gibt es keine Regelungen. Die Hochschulgesetze sind Ländersache, im Hochschulzukunftsgesetz NRW (HZG) wird kein zeitlicher Rahmen gesteckt, sondern auf die Prüfungsordnungen verwiesen. Eine „Mindest-Einsichtszeit“ für die Prüfungen ist nirgends festgelegt. Und so werden an der Uni Duisburg-Essen daher Klausureinsichten in der BWL auf sieben Minuten angesetzt. An der RUB sind Fälle von zweiminütiger Klausureinsicht an Beratungsstellen herangetragen worden, so Sebastian Flack von der Lebensberatung des AStA.

Von 2,7 auf 1,0 in 30 Minuten

Tatjana Nitsch von der Uni DuE erzählt von einem Fall der Fakultät Chemie, bei dem eine Kommilitonin von 2,7 auf 1,0 gestiegen sei. „Sie hat sich bei der Einsicht mit dem Prof angelegt“, so die 21-Jährige. „Am Ende stellte sich heraus, dass die Musterlösung, mit der die Klausuren korrigiert wurden, fehlerhaft war“. Doch das Schlimmste sei eigentlich, dass nicht alle Klausuren neu geprüft worden seien, sondern nur die von denjenigen Leuten, die bei der Einsicht da waren, so die Lehramtsstudentin. 

Selbst, wenn es kein derart gravierender Fehler war, wie er in Duisburg-Essen vorgekommen ist: Wie soll man als Studi in sieben oder gar nur zwei Minuten seine Antworten sichten, die Anmerkungen verstehen, die Korrekturen nachvollziehen und womöglich auch noch die Punkte zusammenrechnen? Denn auch so kann man Punkte ergattern: Ein SoWi-Student der RUB, der namentlich ungenannt bleiben möchte, erzählt, dass Punkte oder gar ganze Aufgaben übersehen würden. 

 :Kendra Smielowski

Zuviel Anwesenheit von Studierenden ist dem Historischen Institut offenbar auch nicht recht. Nach der umstrittenen Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht nun dies: Weil sich für zwei Vorlesungen zu viele Studis anmeldeten, annullierte das Historicum das komplette Anmeldeverfahren.

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Bild: Sozialdemokratin in Touch: Moritz Fastabend (Jusos) vom AStA-HoPo-Referat trifft Svenja Schulze an der RUB., Fragestunde an der RUB: Svenja Schulze besuchte ihre Alma Mater Foto: alx

PolitikerInnen kennenlernen und sie mit Fragen löchern: Das ermöglichte die Juso Hochschulgruppe allen Studierenden der RUB bei der Veranstaltung „Sozialdemokraten in Touch“ am 20. November. Antworten gab die amtierende Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Svenja Schulze. Sie ist etwa für Bildungsangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen zuständig und wirkte auch bei den Regelungen zur Anwesenheitspflicht mit.

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Bild: Streikkultur heute?, StuPa-Sitzung: Antrag auf Zivilklausel beschlossen Karikatur: kac

Nachdem sich schon Anfang des Jahres eine Mehrheit dafür entschied, eine Zivilklausel an der Ruhr-Uni zu installieren, wurde auf der  jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 11. Juni eine konkrete Formulierung beschlossen und beantragt, deren Aufnahme in die Verfassung der Ruhr-Universität Bochum voranzubringen. Wenig Neues gibt es dagegen zum Hochschulzukunftsgesetz (HZG) und zum Bildungsstreik: Schon im Vorfeld hatte vor allem die Grüne Hochschulgruppe (GHG) die Passivität des AStA in dieser Angelegenheit bemängelt.

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Bild: Nachgeschlagen: Protest ­– Was war das nochmal?, Am 18. Juni geht das Hochschulzukunftsgesetz in die zweite Lesung – kein Grund zur Aufregung? Foto: ln

Solange es Universitäten gibt, solange gibt es wohl auch schon aufsässige Studierende. Wartburgfest, 68er und APO sind nur einige Beispiele aus den letzten beiden Jahrhunderten.

Aber auch nach der Jahrtausendwende gab es durchaus Proteste der Studierendenschaft, auch an der Ruhr-Uni Bochum. Nach Einführung der Studiengebühren wurde das Querforum 2006 besetzt und die Freie Uni Bochum ausgerufen; Anfang 2007 wurde sie geräumt. Während des bundesweiten Bildungsstreiks, der sich vor allem gegen Studiengebühren und -bedingungen richtete, gab es 2009 in mehreren Städten Demos, an vielen deutschen und österreichischen Unis gab es Besetzungen. In Bochum wurde im Anschluss an eine Vollversammlung die Universitätsstraße vorübergehend blockiert und das Audimax für mehrere Wochen besetzt gehalten. Der Protest führte in mehreren Bundesländern zur Rücknahme der Studiengebühren, was jedoch am Finanzierungsproblem der Hochschulen nichts änderte. Im NRW-Landtag ist für den 18. Juni die zweite Lesung des umstrittenen Hochschulzukunftsgesetzes angesetzt. Aber wie ist es Anno 2014 um den Protest bestellt? Dazu ein Kommentar von Marek Firlej.

Wir schreiben das Jahr 2018. Es ist ein schöner Tag im Sommersemester und die Wiesen zwischen den Universitätsgebäuden der Republik sind voll mit Studierenden, die sich die Sonne auf den Pelz scheinen lassen. Es wird Cola geschlürft und Bier getrunken, denn nicht wenige Hochschulen verfügen mittlerweile über eine Campusbrauerei. Die Studierenden sind entspannt, denn sie können stolz auf sich sein. Sie haben dafür gesorgt, dass Bund und Länder in Sachen Bildung zusammenarbeiten können und so der massiven Unterfinanzierung der Schulen und Hochschulen ein Ende bereitet wird.

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Bild: Hochschulzukunftsgesetz: Die Landesregierung jongliert mit Paragrafen, kann die Studierendenschaft aber nicht begeistern., Frage 5 Grafik: ln

Derzeit wird der Entwurf für ein „Hochschulzu­kunfts­gesetz“ (HZG) diskutiert, welches das unter Schwarz-Gelb 2006 verabschiedete „Hochschul­freiheitsgesetz“ ablösen soll. Was haltet Ihr vom HZG-Entwurf insgesamt? Welche Punkte sollten verändert werden?

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Bild: Zu viel Kontrolle? Die Listen sind sich einig, dass der AStA keinen externen Kassenwart braucht., Frage 6 Grafik: ln

Im Zuge der HZG-Novellierung soll aus Geldern der Studierendenschaft künftig ein hochbezahlter „Kassenwart“ vergütet werden, der die Aufsicht über sämtliche AStA-Ausgaben hätte – inklusive Veto-Recht. Wie steht Ihr dazu?

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Bild: Lichtblitz oder Schatten: Was bringt die Zukunft für die NRW-Hochschulen?, Entwurf zum neuen Hochschulgesetz: Frist zur Stellungnahme abgelaufen Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum, Presseamt

Es hat nicht sollen sein: Trotz massiver Kritik zahlreicher Studierendenschaften der NRW-Hochschulen, der Studierendenwerke sowie der Landesrektorenkonferenz am ReferentInnenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) und einer viel zu kurzen Frist zur Stellungnahme (siehe :bsz Nr. 981) lief die „Deadline“ am 7. Januar ab und wurde nicht verlängert. Schon im Frühjahr soll das HZG ins parlamentarische Beratungsverfahren gehen, um zum Wintersemester 2014/15 in Kraft zu treten. Es droht ein fataler Schnellschuss, der wohl nur noch durch eine landesweite hochschulpolitische Kampagne abgewendet werden könnte.

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