Sichern: Von althochdeutsch sihhurōn, war sichern ursprünglich ein in der Rechtssprache gebräuchliches Wort, welches wie das heutige Verb „rechtfertigen“ verwendet wurde. Das ergibt besonders viel Sinn, wenn man Folgendes bedenkt: Möchte man etwas sichern, dann will man es vor einer Gefahr schützen – was natürlich am besten funktioniert, wenn man es in den eigenen Besitz bringt. Je nach Legalität der Vorgehensweise kommt man da bisweilen doch in die Verlegenheit, sich für seine Aktionen rechtfertigen zu müssen. Gerade bei Daten gibt es schließlich keine Garantie, dass diese nicht doch in falsche Hände fallen – oder (als Sicherungskopie) eine unautorisierte Verbreitung erfahren. Auch vor Manipulation ist man dabei nie völlig geschützt.

So gibt eine Versicherung nie absolute Gewissheit, auch wenn sich PolitikerInnen im Wahlkampf gerne dafür verbürgen. Sind sie jedoch nach der Wahl abgesichert, dann können sie es sich auch leisten, die Bevölkerung mit Schwarzmalerei und Panikmache völlig zu verunsichern. 

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