Bild: Für immer und ewig: Wird die Universitätsverwaltung in Zukunft noch genauso aussehen wie heute? , Das Projekt Denkmalschutz geht in die nächste Runde Foto: mb
Der Denkmalschutz für die RUB ist in Kraft getreten. Was heißt das nun für unsere Betonschönheit? Da das nicht einmal die Zuständigen wissen, geht es jetzt vor Gericht.
 
Auf Betreiben der Bezirksregierung Arnsberg und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde die Ruhr-Universität Bochum in die Liste der Denkmäler aufgenommen. Die Verantwortlichen seitens der RUB haben Klage eingelegt, da noch nicht abzusehen ist, inwiefern der Handlungsspielraum in Bezug auf geplante bauliche Maßnahmen eingeschränkt sein wird. 
Laufende Arbeiten, so etwa der Neubau der Gebäude IA, IB und GD sowie die bereits begonnenen Forschungsbauten Zemos und ZGH, seien nicht betroffen; diese seien laut Jens Wylkop, Pressereferent der RUB, bereits mit der Denkmalpflege abgestimmt worden. Kommende Umbauten könnten allerdings sehr wohl von dem Denkmalstatus beeinträchtigt werden. Geplant ist eine flächendeckende Modernisierung der gesamten Universität bis 2027, darin inbegriffen seien sowohl Kernsanierungen als auch Abrisse und anschließende Neubauten sämtlicher Fakultätsgebäude.
 Deshalb ist es Wylkop wichtig zu betonen, „dass bei künftigen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen die Abstimmung mit allen Beteiligten nicht zu kompliziert wird, dass sich der jeweilige Kostenrahmen der Maßnahmen möglichst nicht erhöht und dass die jeweils vorgesehenen Zeitpläne eingehalten werden.“  Markus Fischer, zuständiger Pressesprecher des LWL, dazu: „Die Denkmalpflege hat immer großes Interesse daran, dass Denkmäler genutzt werden.“
 
Prestige oder Last?
 
Wie könnte der neu erworbene Status für unsere Uni förderlich sein? Die RUB hätte, so Wylkop, als erste Universitätsneugründung der BRD und vor allem im Zusammenhang mit dem just auslaufenden Jubiläumsjahr „RUB 50“ ohnehin von ihrer „regionalen und überregionalen Bedeutung profitiert“. Rezipiert würde sie international als weltoffen, innovativ und forschungsstark und bedürfe diesbezüglich keines Denkmalstatus. Klage wurde eingereicht, um sich Zeit dafür zu nehmen, etwaige Bedenken und Kritik in Ausführlichkeit darlegen zu können. Langfristig sei aber das Ziel laut Wylkop, „mit allen Beteiligten zu einer einvernehmlichen und praktikablen Lösung“ zu kommen. 
 
Missverständnisse
 
Wir haben Studierende befragt, was sie davon halten, dass die RUB jetzt unter Denkmalschutz steht: 
„Ich finde nicht, dass die RUB architektonisch reizvoll genug ist, um  eine denkmalgeschützte Anlage zu werden“, meint Timo (27, studiert  Anglistik/Germanistik). Mitja (25, studiert Anglistik/Philosophie) kommentiert den neuen Status ähnlich, die RUB sei „ein typisches Bauwerk der 60er, grau in grau, nicht besonders hübsch anzusehen und ohne architektonische Schönheit“.
Auch schlaue Studierende unterliegen aber Irrtümern. Die „Kategorie Schönheit“ werde, so Fischer vom LWL, bei der Bewertung nicht im mindesten berücksichtigt. Vielmehr sei ein Denkmal ein „Geschichtszeugnis in Stein“; und das ist unsere RUB allemal.
 
:Tobias Möller 

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