Bild: Gottlos glücklich: Der erste Enttäufling des Abends. , RebellInnen trotzen im Riff dem Feiertagsgesetz NRW Foto: sat

Religion. Am Karfreitag zeigte „Religionsfrei im Revier“ (RiR) im Bochumer Riff Monty Pythons Filmklassiker „Das Leben des Brian“. Initiator Martin Budich rechnet auch dieses Jahr wieder mit einer Geldstrafe.

Großer Andrang vor dem Riff von AtheistInnen und derer, die es werden wollen. Bereits zum fünften Mal wird „Das Leben des Brian“ in Bochum am gleichen Feiertag gezeigt – aber warum immer an Karfreitag? In Deutschland gehört Karfreitag zu den sogenannten „stillen Feiertagen“. Besondere Gesetze müssen hierzulande eingehalten werden. So ist zum Beispiel das Tanzen an Karfreitag in NRW verboten. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und, wie in der Sammlung der Gesetz- und Verordnungsblätter (SGV NRW) unter § 6 (Fn 4) Punkt 3 zu sehen, „die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind“. 

Nach dem Karfreitagindex, zusammengestellt von FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), gehört „Das Leben des Brian“ zu diesen ungeeigneten Filmen. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs“ sagt Budich zu der klerikalen „Bervormundung“. Er und „Religionsfrei im Revier“ ergreifen die Initiative, ein filmisches Statement zu setzen und haben eigentlich das Ziel, das Feiertagsverbot gerichtlich zu kippen. 

Vom Bußgeld zum Bundesverfassungsgericht

2014 erhielt Martin Budich von der Stadt Bochum für die Filmvorführung das erste Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Dies erwies sich jedoch als glücklicher Zufall, denn mit dem Abweisen des Bußgeldes konnte Budich den Fall und damit das Feiertagsgesetz NRW vors Bundesverfassungsgericht bringen.

Für die Filmvorführung verurteilte das Bochumer Amtsgericht Budich im Dezember 2015 zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. 

Mit der Zurückweisung vor dem Oberlandesgericht in Hamm war der Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet. „Wir können damit rechnen, dass es in nicht weniger als drei Jahren ein Urteil gibt. Ich schätze so zwischen drei und sieben Jahren“, so Budich. Er bezieht sich auf einen ähnlichen Fall aus München. Dort steht der „Münchner Bund für Geistesfreiheit“ mit der „Münchner Heidenspaß-Party“ seit 2007 vor Gericht. 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Feiertagsgesetz für nichtig.

Not-Enttaufung

Dieses Mal kam neben der „unerlaubten“ Brian-Vorführung die Glaubenskritik nicht zu kurz. Aus Martin Luthers Aufzeichnungen und Werken wurden Passagen vorgelesen, die ihn nicht als großen Menschenfreund dastehen lassen. Das Bild eines gewaltfreudigen Frauen- und Judenhassers zeichnet sich ab.

Für die getauften KatholikInnen, die sich allerdings nicht mehr als solche fühlen wollen, gab es die zeremonielle und zertifizierte „Enttaufung“. Dies sei „nötig“, denn getaufte KatholikInnen haben durch die Taufe „in ihre Seele katholische DNA eingegossen“ bekommen, zitiert Petra, die Enttaufungs-Spezialistin des Abends, einen amerikanischen Bischof.

Wer die religionsfreie und zwanglose Atmosphäre des Abends auch neben Karfreitag erfahren möchte, kann bei den Treffen des RiR vorbeischauen. Die Bochumer AtheistInnen treffen sich jeden vierten Freitag Abend im Bahnhof Langendreer und jeden zweiten Sonntag im Sozialen Zentrum zum Ketzer-Frühstück.

 :Sarah Tsah

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