Bild: Hochschulzukunftsgesetz: Die Landesregierung jongliert mit Paragrafen, kann die Studierendenschaft aber nicht begeistern., Frage 5 Grafik: ln

Derzeit wird der Entwurf für ein „Hochschulzu­kunfts­gesetz“ (HZG) diskutiert, welches das unter Schwarz-Gelb 2006 verabschiedete „Hochschul­freiheitsgesetz“ ablösen soll. Was haltet Ihr vom HZG-Entwurf insgesamt? Welche Punkte sollten verändert werden?
 

GEWI: Das HZG beinhaltet zum einen begrüßenswerte Änderungen, wie einen weitestgehenden Verzicht auf Tierversuche und verstärktes Engagement bei Inklusion und Gleichstellung. Andererseits scheint das Land mehr Einfluss, planerisch wie ökonomisch, ausüben zu wollen. Die Rolle der Hochschulräte sollte eher eingeschränkt als weiter gestärkt werden.

LiLi: Wir unterstützen die Stellungnahme der Fachschaften, die klarstellt, dass die Autonomie und die demokratische Selbstverwaltung der Studierendenschaft nicht beschnitten werden darf. Der Hochschulrat muss seine Entscheidungskompetenzen an den Senat abgeben und nicht umgekehrt.

Jusos: Im Entwurf wird die Beteiligung der Studierenden gestärkt, das finden wir gut. Oft sind jedoch Passagen enthalten, in denen die Autonomie der Hochschulen oder der verfassten Studierendenschaft eingeschränkt werden soll. Diese Punkte müssen vor der Verabschiedung dringend verbessert werden.

KLIB: Wir halten eine Überarbeitung des alten „Hochschulfreiheitsgesetzes“ für dringend notwendig – allerdings gibt es auch im neuen Gesetzesentwurf Probleme. Uns ist aber klar, dass diese nicht an einer einzelnen Uni diskutiert oder gelöst werden können. Daher streben wir eine intensive Vernetzung mit den anderen NRW-ASten zum Thema „HZG“ an, um eine gemeinsame, starke Position zu entwickeln.

IL: In puncto Lehre und Studium sind Verbesserungen eingeflossen, die wir begrüßen. Das Studium muss so ausgerichtet sein, dass es in der Regelstudienzeit bewältigt werden kann. Dazu gehört insbesondere die Regelung, die Module mit nur einer Prüfung abschließen zu können. Ganz besonders begrüßen wir die weitestgehende Abschaffung der Anwesenheitspflicht, die nur noch in Ausnahmen besteht.

B.I.E.R.: Es steht überhaupt nichts von finanzieller Unterstützung ohne Gegenleistung für studentische Campusbrauereien drin, das muss sich natürlich noch ändern.

NAWI: Das HZG bietet viele Chancen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass es eine Verbesserung und keine Einschränkung für die Studis darstellt. Um konkret auf das HZG einzugehen, ist hier jedoch zu wenig Platz. Auf nawi-bochum.de findet Ihr mehr Details zu unserem Standpunkt.

GHG: Den Entwurf begrüßen wir erst einmal grundsätzlich, da dieser in vielerlei Hinsicht besser als das alte Hochschulfreiheitsgesetz ist, jedoch nicht in jeder. So soll zum Beispiel der Hochschulrat beibehalten werden, der weiterhin Kompetenzen des Senats übernimmt. Dies muss geändert werden.

JuLis: Das „Hochschulrückschrittsgesetz“ ist eine Farce. Die Unis dürfen unter keinen Umständen an die kurze Leine der Wissenschaftsministerin genommen werden. Der Gesetzesentwurf setzt nicht auf Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie, sondern auf staatliche Lenkung und lähmende Bürokratie. Besonders die Vorgaben über Rahmenprüfungsordnungen und die versteckte Zivilklausel müssen aus dem Entwurf verschwinden. Wenn die RUB sich eine Zivilklausel geben möchte, muss das in einem demokratischen Prozess vor Ort diskutiert und abgestimmt werden. Die Möglichkeit Studierende gesetzlich zwangszuexmatrikulieren, wenn sie einen bestimmten Zeitrahmen nicht einhalten, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich ehrenamtlich an der Uni engagiert. Insgesamt ist eine zentralisierte Steuerung hinderlich und schlicht inakzeptabel.
 

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