Bild: Die Dortmunder Reinoldikirche: Rechtsextreme machen auch vor Gotteshäusern keinen Halt. , Neo-Nazis besetzen Reinoldikirche: Konsequenzen für Pfarrerin? Foto: dero

Zum Ende des letzten Jahres machte die Dortmunder rechte Szene mit einer Kirchenbesetzung im gesamten Ruhrgebiet Schlagzeilen, Ermittlungsverfahren laufen – doch nicht nur gegen die Rechten.

Am 16. Dezember 2016 wurde in der Dortmunder Innenstadt die Reinoldikirche von acht Rechtsradikalen besetzt. Diese verbarrikardierten sich darin und versahen den Kirchturm mit einem islamfeindlichen Banner – anschließend machten die KirchenbesetzerInnen mit Bengalos, Batteriefeuerwerk und Megaphonen auf sich aufmerksam. Die Pfarrerin entschied sich daraufhin, die Nachrichten durch Anstellen aller Glocken im Kirchturm zu übertönen, was ihr auch gelang. Allerdings nicht ohne Folgen. Nach etwa eineinhalb Stunden wurden die TäterInnen von der Polizei abgeführt, doch kamen schon zwei Tage später auf freien Fuß.

Nachspiel der Besetzung auch für Pfarrerin

Im Rahmen des Hausfriedensbruchs, der Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole als auch Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz wird nun gegen die KirchenbesetzerInnen ermittelt, so die Polizei Dortmund direkt nach dem Ereignis. Gegen Pfarrerin Karmeier wurde von Seiten der Rechten aber auch Anzeige erstattet, wegen gefährlicher oder zumindest fahrlässiger Körperverletzung, wie es in einem öffentlichen Statement eines Parteimitglieds der Rechten Dortmund heißt. Sie wird damit begründet, dass ein solches Glockenspiel als hörschädigend gegenüber sich in unmittelbarer Nähe aufhaltenden Menschen sei und die Belastung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ablief.

Strafanzeigen gegen beide Seiten wurden bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Da das gesamte Glockenspiel im Turm eine Reaktion auf den Hausfriedensbruch war, ist davon auszugehen, dass die Pfarrerin letztendlich nicht zur Rechenschaft gezogen wird, ansonsten wären wohl eine mindere Geldstrafe sowie Schmerzensgeld fällig, so David, Jurist im Referendariat. Allerdings bleibt zu vermuten, dass die TäterInnen keine größeren Konsequenzen zu befürchten haben als eine geringfügige Geldstrafe oder einige Sozialstunden, sofern sie nicht vorbestraft sind. 

:Dennis Rosinski

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