Bild: Apokalyptische Oase auf dem Grimberg: Die Überreste des Sporthochhauses, Mietminderung durch Emissionen beim Sportlerhochhaus-Abriss? Foto: USch

Während sich der Bau des GD-Gebäudes derzeit verzögert (siehe :rubinkürze), schreiten die Bauarbeiten am Gesundheitscampus – einschließlich neuem U35-Haltepunkt – indessen fort. Nachdem das ‚Haus der Freunde der RUB‘ dort inzwischen dem Abrissbagger zum Opfer gefallen ist, ist derzeit der Abriss des benachbarten Sporthochhauses in vollem Gange. Hierbei sind erhebliche Lärm- und – je nach Wetterlage – Staubemissionen zu beklagen, die insbesondere die AnwohnerInnen im nahegelegenen Wohnheim am Grimberg belasten. Zumindest für MieterInnen, die dort bereits länger wohnen, könnte dies Grund für eine Mietminderung sein.

Bereits seit April 2012 herrscht ‚Bau-Alarm‘ an der Stiepeler Straße – so klagen BewohnerInnen des Studi-Wohnheims am Grimberg seitdem nicht nur über massiven Baulärm, sondern (bei trockenem und windigem Wetter) auch über Staubemissionen: „Wenn ich mein Fenster länger offen lasse und die Wetterbedingungen stimmen, dann muss ich meinen Staubwedel öfters schwingen“, beschreibt eine Bewohnerin die Begleiterscheinungen der Dauerbaustelle. Gebaut und abgerissen werde zu unterschiedlichen Zeiten – meist zwischen 7 und 19 Uhr. „Bei gutem Wetter kann es aber auch mal bis 22 oder 22.30 Uhr gehen“, so die Anwohnerin weiter.

Legendäre Wohnqualität ist Geschichte

Dies beeinträchtigt sowohl den Tagesablauf als auch die früher im Vergleich zu anderen Studi-Wohnheimen herausragende Wohnqualität am Grimberg: „Nachts sollte man lieber nicht das Fenster offen lassen, sonst wird man durch Baulärm geweckt“, ergänzt eine weitere Betroffene. „Bisher geht das, weil es noch nicht ganz so oft warm war, aber es ist schon anstrengend, wenn es warm ist und man das Fenster nicht öffnen kann.“ Ihre Wohnheimkollegin, die etwas näher an der Baustelle wohnt, ist noch stärker vom ständigen Bau-Alarm betroffen: „Ich schlafe nur mit geschlossenen Fenstern, selbst tagsüber sind die Bauarbeiten manchmal so laut, dass ich das Fenster schließen muss. An manchen Tagen flüchte ich wieder in die Uni, weil ich durch den Lärm nichts schaffe.“

Grund zur Mietminderung

Trotz Baustelle ist die Miete am Grimberg wie in anderen vom Akademischen Förderungswerk (Akafö) betriebenen Wohnheimen zum Jahresbeginn 2013 sogar leicht gestiegen. Auf die Frage, ob dies unter diesen Umständen verantwortbar sei, antwortet Akafö-Pressesprcher Peter van Dyk der :bsz: „Irgendwo ist es ein Gebot der Fairness – alle zahlen das Gleiche“ – womit Akafö-Wohnheimplätze mit vergleichbarer Quadratmeterzahl an anderen Standorten gemeint sind, wo die Mieten spätestens zum 1. April ebenfalls angepasst worden seien. „Und wir müssen dem Landesrechnungshof gegenüber klarmachen, dass wir vernünftig wirtschaften.“  

Schon als an der Stiepeler Straße die ersten Bäume für den Gesundheitscampus gefällt wurden und sich das ganze Ausmaß der anstehenden Baumaßnahmen allmählich abzeichnete, hatten sich einige MieterInnen zusammengetan, um auf eine Mietminderung hinzuwirken. Daraufhin ließ sich das Akafö anwaltlich beraten und arbeitete für NeumieterInnen am Grimberg eine der :bsz vorliegende „Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag“ aus: „Der Mieter / die Mieterin ist vom Vermieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrages darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sich aufgrund von bevorstehenden / laufenden Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Gesundheitscampus NRW und des Biomedizinparks Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs in dem Haus ‚Grimberg‘ ergeben werden“, heißt es dort. „Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass wegen dieser Bauarbeiten Mietminderungen nicht geltend gemacht werden.“ Von einem bevorstehenden Abriss des Sporthochhauses jedoch ist in der Vereinbarung nicht die Rede.

Aichard Hoffmann, Pressesprecher des Mieterschutzvereins Bochum (www.mvbo.de) weist auf Anfrage der :bsz ausdrücklich darauf hin, dass § 536, Abs. 4 BGB eigentlich festschreibt, dass das „Mietminderungsrecht unabdingbar“ ist: „Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.“ Wie fast alle Regeln, hat auch diese jedoch eine Ausnahme: „Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.“ Dies gilt jedoch nicht für AltmieterInnen, sofern sie nicht bereits beim Einzug auf den erwartbaren Mangel hingewiesen worden sind. Diese konnten somit zum Teil auch eine Mietminderung erzielen können: „Wir haben individuelle Vereinbarungen getroffen“, erklärt Peter van Dyk fürs Akafö. Abhängig vom tatsächlichen Abstand ihres Wohnheimzimmers zur Baustelle wurde bei älteren Mietverträgen eine Minderung eingeräumt. Die Entfernung zur Lärm- und Staubquelle ist jedoch keineswegs statisch: „Eine Baustelle ist dynamisch“, so Peter van Dyk. „Wenn Leute Probleme mit Belastungen haben, sollen sie sich gerne an uns wenden – das ist ihr gutes Recht.“ Eine entscheidende Frage für NeumieterInnen dürfte zudem sein, ob die Pläne für den Abriss des Sporthochhauses bei Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung bereits bekannt waren – dieser dürfte die Dimension der Belastungen auch juristisch betrachtet entscheidend verstärken.

0 comments

You must be logged in to post a comment.