Bild: Schiedsgerichte, Investorenschutz, Chlorhühnchen: TTIP polarisiert die Menschen und auch die EU-Kommission, der umstrittene Micula-Fall sorgt aktuell für Ärger. , TTIP verbindet – TTIP spaltet: Aufruhr auf allen Ebenen Foto: uch-obywatelski.com

Seit längerem schon drängt die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten – vor allem Deutschland –, sich geschlossen für das transatlantische Handelsabkommen TTIP mit den USA einzusetzen, damit es Ende des Jahres beschlossen werden kann. Doch ausgerechnet der umstrittene Investorenschutz von Unternehmen und die hochgepriesenen Schiedsgerichte bringen die EU jetzt in die Bredouille: Rumänien folgt einem US-Urteil und wird jetzt von der EU selbst verklagt. Eine absurde Geschichte.

Die EU ist ein komischer wie auch häufig widersprüchlicher Verein. Eine Institution aus paradoxen Paragraphen, Genglisch schwäbelnden EU-Kommissaren und Bürokratie-Abbau-Exil-Kommissions-Bürokraten, die gerne am Münchener Hauptbahnhof in ein Flugzeug steigen und gleichzeitig das Leben von über 500  Millionen EuropäerInnen verbessern wollen. Nein, die EU ist schwierig und sie verhaspelt sich gerne auch einmal. Das gehört wohl einfach dazu. Auch beim TTIP mit den USA will sie für Europa nur Gutes. Die Skepsis gegenüber zu viel Investorenschutz und den umstrittenen Schiedsgerichten sei nur blanke Hysterie. Ein aktuelles Beispiel sorgt allerdings für Aufruhr – und zeigt, welche Risiken und irrsinnigen Konstellationen solche Beschlüsse mit sich ziehen können.

Rumänien folgt einem Urteil und wird bestraft

In der letzten Woche hat die EU-Kommission unter Präsident Jean-Claude-Juncker ein Strafverfahren gegen Rumänien eingeleitet. Die Vorgeschichte ist kompliziert, die Folgen absurd: Im Zentrum stehen die dubiosen Micula-Brüder, denen ein schwedisches Unternehmen gehört, das ein bilaterales Investitionsabkommen mit Rumänien hatte. Das junge EU-Mitglied musste jedoch als Auflage für den Unionsbeitritt die Subventionszahlungen an die beiden Unternehmer einstellen – woraufhin diese vor einem ICSD-Schiedsgericht  in Washington klagten. Die Brüder bekamen Recht und Rumänien damit eine Strafe von 250 Millionen Euro verhängt, die das Land auch begleichen würde. Das wiederum akzeptiert die EU-Kommission nicht und leitet aus diesem Grund ein Verfahren ein. Geht es noch komplizierter?

Der eine Teil der EU stellt also die Gerichtsbarkeit von privaten Schiedsgerichten infrage – der andere will diese aber unbedingt in TTIP durchbringen. Die Klage der Brüder auf Entschädigung war schließlich nur auf Grund des bilateralen Abkommens möglich. Wenn TTIP beschlossen wird, könnten solche und noch größere Komplikationen also häufiger auftreten. Und ansonsten greifen die Unternehmen auf andere Abkommen wie CETA zurück, um ihre Klagen auf andere Art und Weise zu rechtfertigen. Sieht so Einigkeit aus?

:Tim Schwermer
 

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