Bild: Symbolbild, Causa Metzelder cc0

Kommentar. Zehn Monate auf Bewährung für den Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Die Höhe der Strafe ist fragwürdig, viel schlimmer jedoch die Begründung.

Ein emotional sehr aufgeladenes Thema, bei dem häufig die Meinungen zu Bestrafungen auch extrem werden und bis Kastration oder Todesstrafe reichen. Zumindest, wenn man sich im Internet bewegt und das Thema anspricht. Doch die Wenigsten sind Jurist:innen und können an der Stelle ein fundiertes Urteil abgeben. Die Höhe des Strafmaßes ist nicht der Punkt, der mich an dem Urteil stört: er hat es nie vorher getan, er ist in Behandlung, er hat nie selbst Bilder angefertigt, war nicht selbst übergriffig. Das sind Argumente, die ich noch nachvollziehen kann. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass sein Status als prominenter Mensch Einfluss auf das Urteil hat. „Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite ihrer Berühmtheit“, sagte die Richterin Astrid Stammerjohann. Und dass er für absehbare Zeit seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen noch am öffentlichen Leben teilnehmen dürfe. Wenn ich also Profifußballer bin (war), mir Kinder in aufreizenden Posen anschaue, in dem Wissen, dass ich mich strafbar mache und die Bilder weiterversende, bin ich genug gestraft damit, dass ich nicht mehr in Talkshows eingeladen werde? Meiner Meinung nach wird hier ein völlig falsches Signal gesendet. Eine Person, die nicht im öffentlichen Leben steht, der die mediale Aufmerksamkeit fehlt und die nicht unter den Status „Promi“ fällt, kann diese Strafe unmöglich erleben, es kräht kein Hahn nach ihr. Womöglich Fluch und Segen zugleich. Man sitzt Zeit x im Gefängnis, kommt raus und alles ist wie vorher. Bei Metzelder ist das anders. Das Stigma bleibt. Vermutlich sogar bis ans Ende seines Lebens. Doch das ist etwas so Abstraktes, dass es ungreifbar ist. Eine Zeit x im Gefängnis sitzen („weggesperrt sein“), ist leichter zu fassen. 

:Kendra Smielowski

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