Bild: Beschäftigte im wissenschaftlichen Betrieb: Trotz hohem Druck und langer Ausbildung präkarisiert. , Bundesweite Aktion Symbolbild

Arbeit. Die Initiative TVStud fordert mit der Kampagne „Keine Ausnahme“ Tarifverträge, Mitbestimmungsrecht und Sicherheit für studentische Hilfskräfte.

Mit der akademischen Laufbahn ist ein hohes Prestige verbunden. Lange Ausbildung, ein hoher Grad der Professionalisierung, der Beruf ganz nah an den Zahnrädern der Zukunft – all das sollte zu einem sicheren und gut bezahlten Job führen. Doch die Realität sieht anders aus. Denn auch die Anstellungen in den Karriereleitern der Universitäten, obwohl staatlich und hochausgebildet, sind aufgrund ihrer Befristungen häufig äußerst prekär. Dies fängt bereits bei studentischen Hilfskräften an, zieht sich aber in vielen Fällen auch bis nach der Promotion und Anstellung als Professor:in durch. In Nordrhein-Westfalen arbeiten beispielsweise 80 Prozent der Wissenschaftler:innen in befristeten Arbeitsverträgen.
Welche Belastungen dies, abseits von der finanziellen Unsicherheit, erzeugt, zeigte jüngst eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW (DGB NRW), in der rund 5.500 Beschäftigte in Wissenschaft, Technik und Verwaltung befragt wurden. (:bsz 1273) „Dabei belasten die Beschäftigten vor allem die zu hohe Arbeitsintensität, große Beschäftigungsunsicherheit, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten und zu geringe Einkommen“ resümierte Sabine Graf, stellvertretende Vorsitzende des DGB NRW.

Das wollen Studierende der bundesweiten Kampagne TVStud nun unter dem Motto „Keine Ausnahme“ ändern. Die Aktion, die von studentischen Beschäftigten in Wissenschaft und Verwaltung, Beschäftigten des Akademischen Mittelbaus, Professor:innen und Unterstützer:innen gestartet wurde, fordert Tarifverträge mit jährlichen Lohnerhöhungen, Mindestvertragslaufzeiten sowie die Einhaltung von Urlaubsansprüchen sowie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Denn auch wenn diese bereits bestehen, werden sie häufig nicht eingehalten, so die Kampagne: „Oft melden sich studentische Beschäftigte nicht krank, sondern arbeiten die Zeiten dann an anderen Tagen nach. Über den Urlaubsanspruch werden studentische Beschäftigte oftmals nicht durch Arbeitgeber:innen informiert und er wird nicht umgesetzt.“ Grund dafür sei auch die kurze Befristung der Arbeitsverträge und die Bindung der Hilfskräfte an ihre Vorgesetzten, um eine wissenschaftliche Karriere zu verfolgen.
Um das Mitspracherecht der Studierenden zu verbessern, fordern sie zudem die Teilhabe an Personalräten. Denn in vielen Fällen haben studentische Hilfskräfte kein Wahlrecht in Personalräten. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar seit 2014 die Stelle der SHK-Vertretungen, die sich für die Belange der studentischen Hilfskräfte einsetzen, diese haben jedoch kein Mitspracherecht. Dementsprechend schwierig ist es an vielen Unis, die Stellen zu besetzen. 

Um das Ziel der Kampagne zu erreichen, richten sich die Initiator:innen neben den Landesminister:innen an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – denn derzeit blockiert der Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, der aus den Finanzminister:innen der Länder besteht, noch die Verhandlungen mit den Gewerkschaften GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und ver.di, die bereits ihre Unterstützung ausdrückten.
Die bundesweite TVStud-Bewegung entstand mit dem Vorbild aus Berlin. Dort konnten studentische Hilfskräfte Tarifverträge in Höhe von 12,96 Euro bis 2022 aushandeln (:bsz 1174). In Nordrhein-Westfalen zählt das Landes-Asten-Treffen zu den Erstunterzeichner:innen. Außerdem bilden sich derzeit lokale Bündnisse, die in den kommenden Monaten aktiv sein wollen. 

Die Petition von TVStud findet ihr auf tvstud.de/#sign

:Stefan Moll

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