Bild: Symbolbild, Neues Gesetz – sichereres Netz? cc0

Neues Gesetzespaket gegen Hass und Hetze

 Der Bundestag und Bundesrat haben sich auf einen Bschluss  geeinigt, welcher Anfang April ausgegeben wurde. 

Seit Anfang April sollen die digitalen Straßen in Deutschland wieder sicherer sein. Denn das Androhen von Straftaten wie das klassische Auto-Zerkratzen bis hin zu schweren Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen nahm auch während der Pandemie zu.  Der immer aggressivere Ton ist laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) häufig rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. Außerdem sei er „eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft“.  

Jetzt hat sich der Bundestag auf ein Gesetz geeinigt, das grob zusammengefasst, folgende Neuheiten beinhaltet: Zum einen wurde der Punkt der Bedrohung von hauptsächlich Sachen wie Morddrohungen erweitert auf Taten, die zum Beispiel die sexuelle Selbstbestimmtheit, die körperliche Unversehrtheit oder die körperliche Freiheit bedrohen. Dabei werden öffentliche Drohungen, also beispielsweise im Internet veröffentlichte, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bei Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen härter bestraft. Zudem kann die Beleidigung, üble Nachrede oder die Verleumdung gegen Personen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen und umfasst jetzt explizit Politiker:innen auf kommunaler Ebene. Damit sind sie nicht die einzigen, die extra Erwähnung finden. Denn zusätzlich wird in diesem Zusammenhang das Personal von ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen genannt. Die Störung des öffentlichen Friedens durch Drohungen oder das gezielte Erschaffen von Angst sind nun auch im Gesetz verboten. Allgemein gelten antisemitische Tatmotive als strafverschärfend. 

Zusätzlich werden das Bundeskriminalamtsgesetz, das Telemediengesetz und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geändert. Die Änderungen verpflichten diejenigen zur Meldepflicht an das Bundeskriminalamt (BKA), die geschäftsmäßig Telemediendienste wie soziale Netzwerke erbringen, daran mitwirken oder den Zugang zur Nutzung vermitteln. Dies betrifft Drohungen, Propaganda verfassungswidriger Organisationen, terroristischer Vereinigungen, Kinderpornografie etc. Dabei sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ausgenommen, weil sie zu schwer von der Meinungsfreiheit abzugrenzen seien. Dem BKA soll dabei sowohl der Inhalt übermittelt werden sowie die letzte bekannte IP-Adresse und Portnummer.  

Alles in Allem werden die Gesetze also auf mehrere Personengruppen und Tatbestände erweitert und in ihrer Härte verschärft. Das alles mit dem Ziel, den Hass und die Hetze zu reduzieren und bei Auftritt besser strafrechtlich verfolgen zu können. 
Doch gilt das alles nicht für den oder die Otto Normalverbraucher:in, denn Nutzungsdaten sollen nur zur Verfolgung von Straftaten und nicht mal bei kleineren Ordnungswidrigkeiten genutzt werden.    

:Lukas Quentin

Keine Einigkeit um neues Gesetz   

Bereits seit Beginn der Verhandlungen um ein Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz gibt es vielseitige Kritik. Auch die überarbeitete Version, die nun von Bundespräsident Steinmeier unterschrieben wurde, ändert daran wenig. 

Das neue Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz ist beschlossen. Zufrieden ist jedoch nicht jede:r, und Kritik gibt es aus vielen Richtungen. Datenschutzfragen, Zweifel an erfolgreicher Umsetzung der neuen Möglichkeiten sowie Mängel in der Definition von Hasskriminalität sind dabei zentrale Themen. So bezeichnet, selbst nach der Überarbeitung, die FDP die neuen Befugnisse für Ermittlungsbehörden weiterhin als problematisch: „Wir werden es nicht mitmachen, dass man […] die Aufregung in der Gesellschaft nutzt, um den Souverän mit Bürgerrechtseinschränkungen zu überrumpeln“ – so Innenpolitischer Sprecher Konstantin Kuhle. Vielmehr solle man die Behörden bei der Bearbeitung der bereits vorhandenen Anzeigen finanziell und personell unterstützen.
Laut §46 Strafgesetzbuch sind „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe speziell zu beachten, was nun durch Erwähnung von Antisemitismus ergänzt werden soll. Dort setzt die Kritik der Bundestagsfraktion der Grünen an: „Frauenhass als Tatmotiv kommt in der aktuellen Betrachtung der Hasskriminalität nicht als eigenständiger Punkt vor. […] Antifeminismus und Frauenhass stellen neben Rassismus und Antisemitismus wesentliche Elemente völkischer und anderer rechtsextremer Ideologien dar“. 
Der Lesben- und Schwulenverband übt ähnliche Kritik, da laut einer Stellungnahme vom Januar 2020 „mit der Aussparung von homophober und transfeindlicher Gewalt eine gefährliche Abwertung der im Normentext nicht genannten Formen von Hasskriminalität erfolgt“. Für die völkisch nationalistische Alternative für Deutschland (AfD) stellt das Gesetz ein Mittel im „hysterischen Kampf gegen ‚Rechts‘ […] der Regierung“ dar, so Mitglied des Bundesvorstands Joachim Paul. Präsident des Zentralrats der Juden Josef Schuster begrüßt das Gesetz grundsätzlich, pocht aber auf konsequente Umsetzung, wie auch Fortbildungen in den Ermittlungsbehörden, „damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden“. Ein offener Brief mit Kritik an den neuen Kompetenzen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz, unterzeichnet von unterschiedlichen Gruppen wie dem Deutschen Journalisten-Verband und der Stiftung Datenschutz wurde bereits an Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) – deren Ministerium in Berlin an der Mohrenstraße liegt – geschickt bevor der erste Entwurf des Gesetzes letztes Jahr vom Bundestag beschlossen wurde. „Illiberale Ideen kann man nicht mit illiberalen Gesetzen bekämpfen“, so der Wortlaut.                                                  

      :Jan-Krischan Spohr 

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