Bild: Sanktionen für Menschenrechte Bild: kiki

Sanktionen. Es scheint derzeit wichtiger denn je, zu wissen, welchen Nationen Deutschland Sanktionen verhängt hat. Im Folgenden also ein Überblick zur jetzigen Situation.

 

Sanktionen Worldwide

Die Bundesrepublik verhängt Wirtschaftssanktionen gegenüber Drittstaaten auch in Zeiten, in denen internationale Zusammenarbeit in jeglicher Form gefördert werden sollte. Dabei heißt es offiziell vom Bundestag, dass Deutschland keine bilateralen Sanktionen an andere Staaten verhängt, sondern nur an multilateralen Sanktionsmaßnahmen ihrer Verbündeten teilnimmt. Das heißt, Deutschland selbst sanktioniert nicht, sondern beteiligt sich nur an Maßnahmen, die zum Beispiel von der Europäischen Union  oder von den Vereinten Nationen verhängt wurden. Beteiligung an den Maßnahmen anderer bedeutet aber nicht, dass man die Bundesregierung nicht in Verantwortung ziehen kann. Vielmehr sollte man sich die Frage stellen, inwiefern eine Mitbeteiligung an verschiedenen Wirtschaftssanktionen, trotzdem eine konkrete Teilhabe an diesen ist, da es immer noch eine klare Entscheidung ist, diese zu verhängen. Da die Entscheidungen zu europäischen Sanktionen vom Europäischen Rat getroffen werden, also dem Gremium, das sich aus den europäischen Regierungschefs zusammensetzt, muss man davon ausgehen, dass bei der Aussprache europäischer Sanktionen die Bundesregierung mitgewirkt hat.
Dabei sind Sanktionen keine bösen Machenschaften. Vielmehr sind sie völkerrechtliche Maßnahmen, um Druck gegen einen Staat auszuüben, der sich zum Beispiel nicht an völkerrechtliche Normen und Gesetze hält. Sanktionen können auch gegen Einzelpersonen oder Gruppierungen verhängt werden und sind nicht immer nur auf einen Staat bezogen. Sie werden also nicht einfach grundlos verhängt, sondern erst, nachdem ein Staat oder eine Gruppierung eindeutig beispielsweise gegen völkerrechtliche Normen verstoßen hat. Das heißt nicht, dass Sanktionen immer zu hundert Prozent gerecht sein können, da die Komplexität verschiedener Situationen nicht einfach durch das Verhängen von Sanktionen in irgendeiner Weise vereinfacht wird und oftmals die Zivilbevölkerung diejenige ist, die unter verhängten Maßnahmen leidet.

Man nehme als Beispiel Iran: Die über die Jahre verhängten Sanktionen der USA aber auch der europäischen Staaten, haben im Iran eindeutig ihre Spuren hinterlassen, was sich auch dadurch zeigt, dass Iran gewillt war den 2014 beschlossenen Atomdeal zu akzeptieren. Wirtschaftlich ist der Iran zwar immer noch sehr relevant, was sich aber auch aus den massiven Ölreserven des Landes erschließen lässt. Was aber entscheidend ist, ist dass die Regierung trotz der vielen verhängten Sanktionen nicht wirklich ins Taumeln gekommen ist. Vielmehr hat sich die iranische Regierung ein Narrativ aufgebaut, in dem sie sich als Opfer gegenüber den USA und ihrer Verbündeten darstellt. Somit sind die Hauptgeschädigten unserer Sanktionen nicht die Regierung, sondern die Zivilbevölkerung Irans. Wäre nun der Iran eine funktionierende Demokratie, könnten die Bürger*innen des Landes ihre Unzufriedenheit mit ihrer Regierung klar ausdrücken, was aber nicht der Fall ist. Die Leittragenden unserer Sanktionen im Iran sind also hauptsächlich iranische Bürger*innen, die durchaus auch gegen das Verhalten ihrer Regierung sein könnten, aber keine Möglichkeit haben, ihren Protest zu formulieren.

Schaut man dann nach Syrien, dem Land mit den zweithöchsten Restriktionen nach Nordkorea, die von der EU verhängt wurden, stellt sich noch mehr die Frage, welche konkreten Auswirkungen Sanktionen in einem Land haben können, in dem Bürgerkrieg herrscht. Wirtschaftlichen Druck ausüben bedeutet auch in Kauf zu nehmen, dass die Konsequenzen dieser Ausübung eine Verschlechterung der Situation vieler Regierten darstellen. Es stellt sich also schnell die Frage, welche Relevanz Sanktionen in Krisengebieten haben können, vor allem in Gebieten, wo humanitäre Hilfen zentrale Probleme darstellen. Des Weiteren muss man sich auch vor Augen führen, dass wirtschaftlich stärkere Nationen weniger Beeinträchtigung durch Sanktionen haben, als schwächere. Somit kann zum Beispiel die USA gegen völkerrechtliche Normen verstoßen, ohne wirkliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Als Beispiel dafür gilt Folter.
Sanktionen sind also auch immer eine Form des Rechts des Stärkeren, was durchaus problematisch sein kann, vor allem wenn dieses Recht offensichtlich für eigene Zwecke missbraucht wird. Deshalb ist auch Deutschlands Beteiligung an multilateralen Sanktionsmaßnahmen kritisierbar, da es keine Garantie dafür gibt, dass die verfassten Maßnahmen zur Einhaltung des Völkerrechts dienen oder zum Ausbau eigener Macht.

Sanktionen haben eindeutige Vor- und Nachteile, wobei man sich immer vor Augen führen muss, wer am Ende die Leidtragenden unserer Sanktionen sind. Des Weiteren leben wir derzeit in einem absoluten Ausnahmezustand, in denen Hilfsgüterlieferungen durch veraltete Sanktionen nicht verlangsamt werden sollten. Zwar setzen sich verschiedene Länder immer wieder mit Hilfeleistungen durch, jedoch sollten diese keine Ausnahmen, sondern die Regel sein.

Die Liste Europäischer Sanktionen

Überblick. Momentan verhängt die Europäische Union 20 Ländern Sanktionen. Diese haben verschiedene Gründe und unterschiedliche Restriktionen. Im Folgenden eine Liste der Länder, die sanktioniert werden: Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Burundi, China, Ägypten, Guinea, Haiti, Iran, Libyen, Moldawien, Montenegro, Myanmar, Nicaragua, Russland, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Venezuela und Zimbabwe.
Erweitert man die Liste auf die Länder, die von der UN sanktioniert werden, kommen sieben weitere Länder dazu: Afghanistan, Zentralafrikanische Republik, Irak, Libanon, Mali, Somalia und Jemen.
Viele dieser Länder werden im Verlauf der globalen Pandemie zahlreiche Hilfeleistungen benötigen. Inwieweit sich das als eine Herausforderung darstellen wird, lässt sich nur anhand der jeweiligen Restriktionen beurteilen und dem Willen, diese für eine Weile zu überdenken. Sanktionen haben durchaus ihre Berechtigung und Regierungen sollten keinesfalls unbestraft mit Verbrechen gegen ihre Bevölkerung davonkommen, jedoch scheint das System der Sanktionierungen fehlerhaft in seiner Umsetzung zu sein.
Weitere Informationen zu Sanktionen findet Ihr auf der „EU Sanctions Map“ oder informiert Euch auf der Seite des Bundestages.           
 

:Text und Bilder Gerit Höller

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