Bild: Vollgepackt und ohne Rechte: Die NGG geht derzeit gegen Deliveroo vor. , Arbeitsrechte kalt serviert Bild: Sam Saunders Quelle: Peaceful Parkway Deliveroo CC BY 2.0

Arbeit. Die Arbeitsbedingungen im Gastronomie- und Gaststättengewerbe sind oftmals stressig und schlecht bezahlt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten setzt sich für die Rechte der ArbeitnehmerInnen ein. 

Arbeitszeiten bis tief in die Nacht oder Lieferfahrten durch Wind und Wetter. Die Bedingungen in der Gastronomie sind hart und viele Angestellte müssen sich mit dem Branchenmindestlohn von 9,25 Euro zufrieden geben. Beim Lieferdienst Deliveroo muss oftmals unter diesem Minimum gearbeitet werden. Daher haben sich die Beschäftigten in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert. Doch die NGG ist nicht allein für die Gastronomie zuständig, sondern vertritt mit über 200.000 Mitgliedern Angestellte in zahlreichen Gewerben, vom Backgewerbe bis zur Zuckerindustrie.

Als zweitälteste Gewerkschaft im DGB organisiert sie seit 1949 ArbeitnehmerInnen. Der Vorläufer, der Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein wurde bereits 1865 gegründet.

NGG vs. Deliveroo 

Im aktuellen Streit um die teilweise illegalen Arbeitsbedingungen beim Lieferdienst Deliveroo setzen die ArbeitnehmerInnen ebenfalls auf die Hilfe der NGG. Nach der erfolgreichen Betriebsratsgründung beim Konkurrenten Foodora im vergangenen Jahr kämpft die Gewerkschaft nun auch für bessere Arbeitsbedingungen beim Branchenneuling Deliveroo. Aufgrund einer Befristungsquote von 100 Prozent – also einer vollständig mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestatteten Belegschaft – steht der neu gegründete Betriebsrat bei Deliveroo vor einer besonderen Herausforderung. Wenn Deliveroo weiterhin auf Befristung baue, sei der Standort Köln zwar der erste mit betriebsrätlicher Mitbestimmung, aber bald ohne KollegInnen, für die man sich einsetzen könne, weil das Unternehmen alle befristeten Verträge auslaufen lasse, berichtet die NGG NRW. Ein erstes Ziel sei es daher, dass sich die Gewerkschaft auch um die freien MitarbeiterInnen, die de facto in einer Scheinselbstständigkeit arbeiten müssen, kümmere. 

NGG Geschäftsführer Mohamed Boudih bemerkt dazu: „Am Beispiel Deliveroo kann Politik studieren, dass die sachgrundlosen Befristungen nicht nur eine schlechte Planbarkeit für Beschäftigte darstellen, sondern auch ein Instrument der Arbeitgeberwillkür sein können. Deshalb: Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund müssen dringend abgeschafft werden!“ Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die NGG bereits Klage gegen Deliveroos Entscheidung, den Vertrag einer Kandidatin für das Amt als Betriebsrätin nicht zu verlängern, eingereicht. Man will die richterliche Entfristung des Vertrags erreichen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist jedoch nicht vor Mitte Mai zu rechnen.

:Justinian L. Mantoan

 

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