Bild: In NRW geht man weiter, auch lustige Filmvorführungen sind nicht erwünscht. , Verfassungsbeschwerde abgelehnt Bild: juma

Feiern. In Bochum soll es an Karfreitag auch weiterhin traurig zugehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Religionsfrei im Revier“ ab. 

Die Beschwerde gegen das Feiertagsgesetz in NRW hat eine lange Vorgeschichte, die in Bochum unweigerlich mit dem Namen Martin Budich in Verbindung gebracht wird. Seit fünf Jahren zeigt der Rentner und politische Aktivist an Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ in Bochum. Dies ist jedoch laut Feiertagsgesetz des Landes NRW verboten. Budich stört das wenig, das alljährliche Bußgeld ist schon eingeplant. Doch da Budich im Verbot von Tanz, Spaß und guter Laune am für ChristInnen wichtigen Feiertag einen Eingriff in die Religionsfreiheit sieht – Budich selbst spricht als Atheist gerne von „Freiheit von Religion“ – ließ er eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Im Juli dieses Jahres erreichte die vierzehnseitige Beschwerde des Bochumer Rechtsanwalts Erich Eisel das Bundesverfassungsgericht. Eisel wirft den Gerichten, die seinen Mandanten zuvor aufgrund der Filmvorführungen zu einer Bußgeldzahlung verurteilt hatten, Verstöße gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes vor. Am 30. November wurde eigentlich eine Entscheidung erwartet.

Keine Grundlage 

Laut Bundesverfassungsgericht fehle Martin Budich als Beschwerdeführer die notwendige rechtliche Grundlage, um vor das höchste deutsche Gericht zu ziehen. Hierzu müsste die Initiative „Religionsfrei im Revier“ erst mit einem Ausnahmeantrag scheitern, in dem sie bei der Bezirksregierung Arnsberg die notwendige Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung an Karfreitag in Bochum beantragen würden. Hier drin sieht die Initiative jedoch eine staatliche Bevormundung, da Menschen ohne christlichen Glauben vor dem Gesetz benachteiligt werden würden. Das Gesetz der stillen Feiertage sei aus Zeiten, in denen 95 Prozent der Bevölkerung Mitglied einer der beiden großen christlichen Konfessionen gewesen seien. Da dies heute jedoch nicht mehr zutreffe, könne man aktuell nicht von einer sekulären Rechtsprechung reden. Diese könne man momentan nur auf europäischer Ebene erwarten, daher prüfe die Initiative momentan den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.  

:Justinian L. Mantoan

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