Seit dem 1. April gilt hierzulande das so genannte Anerkennungsgesetz. Es soll garantieren, dass ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt werden. Betroffene haben somit erstmals und unabhängig vom Herkunftsland einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren, falls droht, dass ihre Qualifikation in der Bundesrepublik nicht anerkannt wird. Wer die erforderlichen Papiere eingereicht hat, erhält innerhalb von drei Monaten den besagten Verfahrensanspruch. Schätzungen des Bundes zufolge könnten bis zu 300.000 Menschen von dem Gesetz profitieren. Für genauere Informationen hat der Bund ein Informationsportal (www.anerkennung-in-deutschland.de) und eine Telefon-Hotline (+49 (0) 30-1815-1111) eingerichtet. Bislang gilt das Gesetz nur für solche Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch angekündigt, die entsprechenden Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen.

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