Die Nahverkehrsunternehmen des östlichen Ruhrgebiets geben ein Pünktlichkeitsversprechen. Wird die Zielhaltestelle mit mehr als zehn Minuten Verspätung erreicht, erstatten Bogestra und Co. den Preis für ein Einzelticket der Stufe A. Leider gilt das Ganze nicht für Studierende. Wer ein Semesterticket, ein Kombiticket oder ein Schokoticket (außer sie oder er bezahlt es selbst) besitzt, ist von der Regelung ausgenommen. Alle anderen können in den Bereichen der Bogestra, der DSW21, der Vestischen Straßenbahnen in Recklinghausen und der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel nach der Vorlage ihrer Fallnummer, des Tickets und des Personalausweises zwischen 1,40 und 2,30 Euro zurückbekommen. Die Frist für die Einreichung beträgt drei Monate. Das Pünktlichkeitsversprechen gilt natürlich nicht bei „höherer Gewalt“, wie etwa bei Eis und Schnee.

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