Einige Studierende werden wieder bis in die erste Vorlesungswoche warten müssen, bis sie wissen, ob sie einen Studienplatz bekommen oder nicht. Aufgrund der weiterhin bestehenden Anwesenheitspflicht in den meisten Veranstaltungen werden viele von ihnen das erste Hochschulsemester nicht studieren können. Damit geht ihnen ein halbes Jahr ihrer Studienzeit verloren: „Die Hochschulzulassung in der BRD ist seit vielen Semestern durch intransparente Verfahren weitestgehend zu einem Glücksspiel mit ungewissem Ausgang geworden“, erklärt Florian Keller, Mitglied des Vorstandes im Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs). „Nun kommen zum Wintersemester auch noch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht hinzu. Dass die zentrale Vergabe nun wieder verschoben werden soll, wird dazu führen, dass tausende AbiturientInnen ihren Weg an die Hochschule nicht finden werden. Wir haben es mit einem Totalversagen von Hochschulleitungen und Politik zu tun!“
Das Ende der Überbuchung
Bisher war es so, dass die Bewerber_innen immer mehrere Zusagen für einen Studienplatz bekommen konnten. Ist die persönliche Wahl gefallen, genügte es, zur Einschreibung zu erscheinen. Absagen musste man keiner Uni. Das führte jedoch dazu, dass für jeden Studiengang viel mehr Plätze angeboten werden mussten als effektiv zur Verfügung standen. Studiengänge wurden so zum Teil um bis zu 400 Prozent überbucht. Diese Überbuchungszahlen entstanden trotz jahrelanger Erfahrung. So richteten die Universitäten Nachrück- und Losverfahren ein, um alle Plätze zu besetzen.
Das sogenannte dialogorientierte Verfahren sollte stattdessen eine Bündelung aller Bewerbungen in der Bundesrepublik ermöglichen. Die Bewerber_innen hätten als Studienwunsch maximal drei Studiengänge an derselben Universität auswählen können. Insgesamt hätten sie zwölf Studiengänge an allen Universitäten für ihre Wahl benennen dürfen. Zudem können diese im Anschluss einer persönlichen Rangfolge zugeordnet werden. Erhält jemand eine Zusage und nimmt diese an, verfallen alle anderen Bewerbungen. Diese stehen damit wieder offen für alle anderen Bewerber_innen. Erhält jemand mehrere Zusagen, steht ihm der Studienplatz zu, dem er die höchste Priorität zugeordnet hat.
An der RUB bleibt alles beim Alten
„Nachdem die Stiftung die Vergabe der 2-Fach-Bachelor aus ihrem System genommen hat und mehrere Bundesländer bereits aus dem Verfahren ausgestiegen sind, war es nur eine Frage der Zeit, bis das gesamte Projekt zurückgestellt werden musste“, meint Peter Kardell, Leiter des Studierendensekretariats an der RUB. Nun muss die Ruhr-Uni wieder auf ihre Erfahrungen mit den alten Bewerbungsverfahren zurückgreifen. „Wir waren darauf jedoch vorbereitet und können uns schnell wieder umstellen“, so Kardell weiter.
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist die Nachfolgeeinrichtung der ZVS (Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen). Im Jahr 2010 übernahm die SfH deren Aufgaben. Zurzeit kümmert sich die Stiftung ausschließlich um die Vergabe von Studienplätzen in den Fächern Medizin, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie. Mit dem neuen, dialogorientierten Verfahren sollte das alte Chaos endlich ein Ende haben. Mit 15 Millionen Euro entwickelte die Stiftung das neue System zur Vergabe von Studienplätzen. Mit einem Jahr Verspätung soll das Verfahren nun zum Wintersemester 2012/13 eingeführt werden.
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