Seit dem Wintersemester 2010/11 müssen hochschulsportlich aktive RUB-Studierende somit über in der Regel anfallende Studiengebühren von 480 Euro sowie den regulären Semesterbeitrag von rund 230 Euro hinaus auch noch mindestens 15 Euro für eine sogenannte „Sportkarte“ aufbringen. Hinzu kommen eventuell weitere Gebühren für einige zusätzlich kostenpflichtige Sportangebote wie das beliebte Fitnesstrainig, wo neben der Sportkarte eine „Fitnesskarte“ (Kostenpunkt: 10 Euro) erworben werden muss. Über die 15-Euro-Sportkarte hinaus gebührenfreie Angebote wie zum Beispiel Jonglieren platzen derweil aus allen Nähten. Für Klettern und Krafttraining etwa fallen indessen bis zu 20 Euro an, während der Kostenaufwand für einen ebenfalls relativ materialaufwändigen Sport wie Fechten bei einer 10-Euro-Pauschale gedeckelt wird. Mit einer Gebühr von 60 Euro richtig ins Geld geht dagegen ein Tauchkurs im Stadtbad.
Keine studentische Kritik im Senat
Erstaunlich ist, dass die studentischen Vertreter_innen im Senat der Gebührenerhebung ohne großes Federnlesen zugestimmt haben. Gremienberaterin Jagoda Gruszka (Liste VV) erklärt hierzu: „Der Grund, warum die studentische Senatsfraktion dem Pauschalbetrag von 15 Euro nicht grundlegend negativ gegenüberstand, war die Ansicht, dass es solidarischer ist, wenn jeder etwas bezahlt, als wenn nur zum Teil Studierende – aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen – für einzelne Kurse bezahlen müssen.“ Außerdem habe sie überzeugt, dass die zusätzlichen Mittel direkt an Aufwendungen für den Hochschulsport gebunden seien: „Zudem war an die Neuregelung geknüpft, dass sämtliche Einnahmen direkt dem Hochschulsport zugutekommen sollten und an einen künftigen Ausbau und eine Verbesserung des Angebotes geknüpft sind.“
In der Kurzzeitsportanlage nichts Neues
Hiervon ist jedoch noch nicht viel zu spüren – auch wenn beispielsweise für die zusätzliche 10-Euro-Gebühr für Allgemeines Fitnesstraining angesichts der großen Nachfrage laut Univerwaltung ein zusätzlicher Kurs angeboten werde und neue Gymnastikmatten besorgt worden seien, die zuvor die Kursteilnehmenden stets selbst hätten mitbringen müssen. Spürbare substantielle Veränderungen jedenfalls hat es ansonsten seit Einführung der Hochschulsportgebührenpflicht bislang offensichtlich nicht gegeben. Neu sind jedoch die Gebührenbelegkontrollen am Einlass zu den Sportstätten – natürlich durch bezahlte Helfer_innen.
„Sozialverträgliche Entgelte“?
RUB-Kanzler Gerhard Möller begründet die Gebührenerhebung unter anderem mit dem ‚realen Schrumpfen‘ der seit Jahren stagnierenden Zuschüsse des Kultusministeriums zum Hochschulsport: „Für ein nachfrageorientiertes Angebot müssen jedoch mehr Ressourcen bereitgestellt werden“ – woraus der Kanzler die Forderung einer „Erhebung sozialverträglicher Entgelte“ abgeleitet hat (Protokoll der Senatssitzung vom 6. Mai 2010). Abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit (versteckter) Gebühren an öffentlichen Bildungseinrichtungen sucht man eine „soziale Komponente“ in der aktuellen Umsetzung der Kanzler-Forderung vergebens: „Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift“, heißt es eingangs des Gebührenkatalogs mit dem Titel „Sportangebot Wintersemester 2010/11 – kurz & kompakt“ lapidar. Wer angesichts der übrigen Gebührenlast keine Kohle mehr hat, macht eben keinen Sport. Ein gesunder Körper setzt anscheinend eine gesunde Brieftasche voraus – zumindest an der RUB.
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