Das große Windrad in Bochum-Gerthe darf nicht gebaut werden, erklärte nun das Oberverwaltungsgericht in Münster. Obwohl die Anlage baulich ihrer Vollendung entgegenschreitet, heißt es jetzt: Baustopp. Begründet wird die Entscheidung aus Münster mit dem Hinweis darauf, dass sich die Anlage zu nah an angrenzenden Wohnhäusern befinde. Zur Urteilsfindung reiste der Senat aus Münster nach Gerthe. Die Kompromissverhandlungen zwischen den AnwohnerInnen und den Betreibern des Windrads verliefen ohne Ergebnis. Gegen das Urteil  wird es auch keine Revisionsmöglichkeit geben, entschied das Oberverwaltungsgericht.

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