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Das Revisionsverfahren um die Hartz-IV-Berechnung wurde unter anderem von den zwei Bochumer Rechtsanwälten Steffen Bundrück und Martin Reucher vorangetrieben. Mit dem Urteil ist es amtlich: Die Realität, welche die Regierenden Deutschlands den Bürgerinnen und Bürgern mit Hartz IV beschert hat, ist eine Zumutung, denn die Regelungen widersprechen dem geltenden Grundgesetz. Im Jahr 2008 hatte man schon einmal das Paragraphenwerk beanstandet, und wieder hat es die Prüfung nicht bestanden. Nun hoffen vor allem diejenigen, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, auf eine deutliche Verbesserung des deutschen Sozialsystems, das in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Kritik und Unmut bot.

 

Bereits vor zwei Jahren urteilte das Gericht, dass die für Hartz IV geschaffene Behörde keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage besitzt. Jetzt entschieden sie darüber hinaus: Auch die finanziellen Leistungen, welche der Staat über dieses System verteilt, sind nicht vertretbar. Besonders in die Kritik geraten sind die sogenannten Jobcenter und die mehr als fragwürdige Berechnungsgrundlage der Leistungen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die seitens der Bundesregierung mitverantwortlich für die Hartz-IV-Gesetze ist, stand dem Urteil trotz der Niederlage positiv gegenüber. Sie sagte, es sei ein „guter und wichtiger Tag für die Kinder“.

 

Nun keimen Hoffnungen auf, die Festlegung des gesetzlichen Mindestbedarfs könnte sich auch positiv für diejenigen auswirken, welche nur indirekt von dem Hartz-IV-Beschluss betroffen sind. Sollte sich die Bedarfsgrenze durch eine Neuberechnung nach oben hin verschieben, könnte dies unter Umständen auch Auswirkungen auf die Berechnung der BAföG-Sätze haben, sodass auch die Studierenden Anspruch auf mehr Leistungen haben könnten. Außerdem ist anzunehmen, dass darüber hinaus noch weitere Leistungsbereiche betroffen sein würden. Die FDP hingegen hatte Steuersenkungen angekündigt. Deren Realisierung scheint nun erst einmal in weite Ferne gerückt zu sein, da sich aller Erwartung nach die Ausgaben des Staates für die Hartz-IV-EmpfängerInnen wegen des Karlsruher Urteils erhöhen werden. Wie die Regierung des Weiteren auf das Urteil in Karlsruhe reagieren wird und welcher Umgang dann mit den Folgen desselben gefunden werden wird, bleibt jedoch einstweilen offen: Erst bis zum 31. Dezember 2010 muss das Verfassungsgerichtsurteil in neues geltendes Recht überführt werden.

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