In der Fraktionssprechersitzung am 26. Januar bekam die Liste der Fachschaften (Liste VV) vom Rektor und den Fraktionssprechern zugesichert, dass alles beim Alten bleibe. Falls es dennoch in den nächsten Tagen weiterhin zu Problemen mit den Befreiungen kommen sollte, kündigte die studentische Senatsfraktion an, die Sache zum Tagesordnungspunkt in der kommenden Senatssitzung am 4. Februar zu machen. Noch wurde der Passus auf der Homepage jedoch nicht geändert. Derweil sind die studentischen Vertreterinnen und Vertreter von AStA, Senatsfraktion und den Fachschaftsräten verwirrt, woher die Weisung zur Streichung der Gebührenbefreiung kommt. Wenn selbst der Rektor nichts wusste, wer veranlasste dann die Änderung der Befreiungskonditionen auf der Homepage der RUB?
Die linke und die rechte Hand der Unileitung
Laut Daniela Mücher vom Studienbeitragsservice der RUB kam die Weisung vom Landesrechnungshof. Dieser monierte, dass die RUB – im Gegensatz zu anderen Unis – zu viele Studierende von den Gebühren befreie. „Wir müssen uns an die Weisungen des Landesrechnungshofes halten“, so Mücher. Das ist so aber nicht richtig: Der Landesrechnungshof hat lediglich die Aufgabe, die Verwendung der Mittel zu überprüfen, nicht aber, wieviel Gebührengelder auf die Konten der Unis überwiesen werden. Jede Universität kann selbst über die Höhe der Studiengebühren und die Befreiungsmodalitäten entscheiden. „Wenn man die Satzung richtig liest, konnte man sich als Stellvertreterin oder Stellvertreter eines Gremiums noch nie von den Gebühren befreien lassen, bisher war die Verwaltung hier nur sehr kulant“, so Mücher weiter. Von der Zusage des Rektors, dass sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter weiterhin befreien lassen können, weiß man in der Verwaltung angeblich noch nichts. Der AStA-Vorsitzende Karsten Finke und die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) stellen klar, dass man eine unangekündigte Änderung der Gebührenbefreiungsmöglichkeiten nicht einfach hinnehmen wird: „Die FSVK spricht sich einstimmig gegen die Neuinterpretierung der Satzung aus.“ Die aktuellen Vorkommnisse zeigen deutlich, dass die rechte Hand des Rektorats und der Verwaltung der RUB scheinbar nicht immer weiß, was die linke tut.
FSVK oder AStA?
In den letzten Wochen, in denen die FSVK und der AStA mit Uta Wilkens, der Prorektorin für Lehre an der RUB, über ein mögliches Konzept zur BA/MA-Reform diskutierten, kam es zu Missverständnissen seitens der Prorektorin. Die FSVK berichtet, dass Uta Wilkens angenommen habe, AStA und FSVK seien ein einziges Organ. So kam es bei ihr etwa zu der Auffassung, dass die FSVK die treibende Kraft der Audimax-Besetzung gewesen sei. Durch die Fehlinterpretation von Zuständigkeiten der studentischen Vertretungsorgane kam es zu weiteren Unstimmigkeiten zwischen Rektorat und FSVK. Die FSVK konnte die Missverständnisse in einem Gespräch mit Frau Wilkens klären. Das Rektorat stehe nun in Zukunft vollkommen hinter den Interessen der Studierenden, so Wilkens. Woher also die plötzliche Streichung der Gebührenbefreiung – auf vermeintliche Weisung eines Organs, das in diesem Fall gar nicht zuständig ist?
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