Ehrenamtliche Mitarbeit in den Gremien der RUB ist für diese unverzichtbar und verbessert stetig die Studien- und Lebensbedingungen rund um die Universität. Wie ernst es dem Bochumer Unileiter damit ist, zeigte sich in der vergangenen Woche: Das System, dass die Befreiungsanträge der Studierenden entgegen nimmt, wurde scharf geschaltet und kurzerhand die Befreiung von Stellvertreter_innen gestrichen. Die Befreiung der Mitglieder und ihrer gewählten Vertreter_innen war im Zuge der Einführung der Studiengebühren ausgehandelt worden und sollte den Studierenden eine Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung trotz Anwesenheitspflicht in den Bachelor- und Masterstudiengängen sichern.
AStA nicht informiert
Nicht einmal der AStA der Bochumer Ruhr-Uni hat bislang diesbezüglich weitere Informationen. Der AStA-Vorsitzende Karsten Finke ist empört: „Wir wurden über diese Änderung nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gesetzt. Jetzt werden wir uns mit dem Rektor zusammensetzen, um ihn davon zu überzeugen, dass diese Entscheidung falsch war und umgehend revidiert werden muss.“ Unverständnis löste die Entscheidung des Rektorats auch bei den Fachschaften aus.
Kopfnoten im Senat?
Neben der Wahl wird auf der Homepage die aktive Mitarbeit als Befreiungskriterium gefordert. Während die Wahl ja noch objektiv nachvollziehbar ist, wirft die Forderung nach aktiver Mitarbeit nur Fragen auf: Wer soll die Qualität der Mitarbeit überprüfen und bewerten? Finke zeigt für die Forderung nur wenig Verständnis: „Es ist unverständlich, was die RUB damit bezwecken will. Natürlich wollen wir nur aktive Studierende in den Gremien, aber ob sie das sind, entscheiden wir, beziehungsweise die Studierenden immer noch selbst. Soll der Senatsvorsitzende etwa künftig Zeugnisse verteilen?“
Auf Nachfrage durch die bsz erklärte Josef König, Pressesprecher der RUB, die Entscheidung sei auf Druck des Landesrechnungshofes gefallen. Dieser hatte bereits zuvor die angeblich ausufernden Befreiungstatbestände an der RUB kritisiert. Der Tadel diente der Senatsmehrheit schon als Begründung für die heftig kritisierte Begrenzung der Fachschaftsräte – obwohl die Unileitung die Rechnungshof-Kritik vorher als unberechtigt zurückgewiesen hatte. Schließlich, so hieß es damals, sei die Behörde nur dafür zuständig, die ordnungsgemäße Verwendung der Gebühren zu überprüfen. „Ob oder von wem die Studiengebühren erhoben werden, ist allein Sache der Uni“, so Karsten Finke. „Im Fall der Gebührenbefreiung kann die Meinung des Rechnungshofs also gar nicht verbindlich für die Uni sein.“
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