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Die Liberale Hochschulgruppe behauptet, sie habe den Bildungsstreik kritisch begleitet.
Wir haben nachgefragt. Auf den Plena des Bildungsstreiks waren keine Mitglieder der LHG anwesend. Auch auf den Sitzungen des Studierendenparlaments war das Interesse der Liberalen an dem Thema begrenzt. Auf die regelmäßigen Berichte kamen zumeist keine Nachfragen. Wenn, dann beschränkten sie sich auf die Kosten und die Konsistenz von Sprühkreide. Wenn es also eine kritische Begleitung gab, dann fand diese im stillen Kämmerlein statt. Die Behauptung ist also FALSCH.
Die Jusos behaupten, dass sie eine Richtlinie zu Steigerung der Transparenz im Studierendenparlament eingebracht haben. Die sei dann von der Koalition abgeschmettert worden.
Wir haben das überprüft. Im vergangenen Sommer hat die Fraktion der Jusos im SP den Beschluss beantragt, sämtliche geförderte Initiativen mit Namen und Fördersumme zu veröffentlichen. Das Studierendenparlament äußerte daraufhin Datenschutzbedenken und verwies den Antrag an den dafür zuständigen Satzungsauschuss. Es gab daraufhin den Versuch, den Ausschuss zu einer Klausurtagung zusammenzurufen. Der Versuch scheiterte aber nicht zuletzt auch am Fehlen der Opposition. Letztlich wurde der Juso-Antrag nicht ein weiteres Mal behandelt. Unabhängig davon gilt aber eine Landesverordnung, die es den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des Studierendenparlaments erlaubt, sich Einblick in die Initiativenförderung zu verschaffen. Sie haben auch das Recht, ihr Wissen im Rahmen eines Berichts im Parlament zu veröffentlichen. Davon haben die Jusos allerdings keinen Gebrauch gemacht. Trotzdem ist die Behauptung der Jusos an sich RICHTIG.
Die Liberale Hochschulgruppe behauptet, der SP-Sprecher würde die Protokolle des Parlaments nicht veröffentlichen.
Ein Blick auf die neue Seite des Studierendenparlaments beweist: Die Protokolle der zehn Sitzungen sind dort veröffentlicht. Wegen eines Serverproblems liegt die Homepage nicht mehr auf dem RUB-Server sondern wird von WordPress gehostet. Die Adresse www.rub.de/sp wurde erst nach dem Interview umgeleitet. Dennoch ist die Behauptung FALSCH.
Der Schwarze Ritter behauptet, der AStA habe einen marxistischen Lesezirkel veranstaltet.
Auch das haben wir recherchiert: Zwar hat der AStA einige Dutzend Lesungen veranstaltet oder unterstützt, ein marxistischer Lesezirkel war aber nicht dabei. 2008 bot die Linke.SDS einen Marx-Lesekreis an, welcher jedoch nicht durch die Studierendenschaft finanziert wurde. Die Behauptung ist somit FALSCH.
Die Jusos behaupten, der AStA habe im vergangenen Haushaltsjahr einem ehemaligen RAF-Terroristen ein Honorar gezahlt.
Es ist richtig, dass der AStA den Autor Karl-Heinz Dellwo zu einer Lesung eingeladen hat. Ihm wurde dafür auch ein übliches Honorar gezahlt. Dellwo hatte sich in den 1970er Jahren der RAF angeschlossen und wurde 1977 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 1995 wurde er aus der Haft entlassen. Richtig ist aber auch, dass Straftäter_innen nach dem Verbüßen ihrer Strafe das Recht haben, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Mittlerweile freigelassene Mitglieder der seit 1998 nicht mehr bestehenden Roten Armee-Fraktion arbeiten inzwischen als Journalist_innen, Autor_innen, Fotograf_innen, Politikberater_innen und Mitarbeiter_innen im öffentlichen Dienst. Ein ehemaliges Mitglied einer SPD-nahen Studierendengruppe verteidigte im Übrigen namhafte RAF-Terroristen und wurde danach sogar Innenminister der Bundesrepublik: Otto Schily. Die Bundesrepublik gibt jährlich viele Millionen Euro aus, um ehemalige Gefangene wieder in die Gesellschaft zu integrieren – das nennt man Resozialisation. Trotzdem bleibt die Behauptung in abgeschwächter Form RICHTIG.
Die Alternative Liste behauptet, die durch die Mensaparty aufgebrauchten Rücklagen müssten wieder aufgefüllt werden.
Der AStA hat derzeit Rücklagen in Höhe von etwas über 40.000 Euro. Nach der Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften an den Hochschulen in Nord-rhein-Westfalen haben ASten Rücklagen zu bilden, die mindestens fünf Prozent der Einnahmen aus Sozialbeiträgen ausmachen. Im Haushaltsjahr 2009/2010 rechnet der AStA mit Erlösen aus Sozialbeiträgen von 800.000 Euro. Der AStA muss aber gleichzeitig sparsam mit den anvertrauten Mitteln umgehen und diese zeitnah verausgaben. Ein Ansammeln ist nur erlaubt, wenn eine größere Anschaffung nicht in einem Jahr realisiert werden kann. Derzeit sind solche Ausgaben nach Auskünften des Finanzreferenten Jonas Molitor nicht bekannt. Die Aussage ist also FALSCH.
Die Liberale Hochschulgruppe behauptet, der AStA habe in der Finanzkrise Geld verzockt.
Auch dieser Frage sind wir nachgegangen. Im vergangenen Jahr sind die Zinsen im Zuge der Finanzmarktkrise stark eingebrochen. Damit musste auch der AStA umgehen. Waren zu Beginn des Jahres Zinseinnahmen von über 50.000 Euro realistisch, sanken die Zinssätze innerhalb weniger Monate um mehrere Basispunkte. Am Ende zahlten die Banken kaum noch Zinsen für das vom AStA angelegte Tagesgeld. Angebote, die im Fernsehen trotz der Krise mit drei und mehr Prozent beworben wurden, konnte der AStA nicht nutzen, da er erstens in seiner Anlagemöglichkeit beschränkt ist und nicht spekulieren darf. Zweitens gelten diese Angebote lediglich für private Vermögen oder Vermögen unter 10.000 Euro. Durch die Auswirkungen der Finanzkrise konnte der AStA nicht einmal 10.000 Euro Zinsen einnehmen – weniger als ein Fünftel des vorher eingeplanten Betrags. Mit Zocken hat das schon was zu tun, gezockt haben allerdings die Anderen. Der AStA hat mit keinem Cent des ihm anvertrauten Geldes auf dem Finanzmarkt spekuliert. Die Behauptung ist also FALSCH.
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