Martin Budich, der verantwortliche Redakteur des Internetportals bo-alternativ, wird erneut vor dem Bochumer Amtsgericht stehen. Der Vorwurf lautet noch immer „Aufruf zur schweren Körperverletzung“. Budich hatte auf bo-alternativ ein Plakat gegen die Bochumer Nazi-Demo im Oktober 2008 veröffentlicht, auf dem eine Comic-Figur zu sehen ist, die eine Torte in der Hand hält. In erster Instanz war Budich bereits freigesprochen worden. Dann aber legte die Staatsanwaltschaft doch Revision ein – obwohl sie ursprünglich ebenfalls für einen Freispruch plädiert hatte. So landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm, das Budich nur eine Einstellung des Verfahrens anbot. Der Internet-Redakteur und Friedensaktivist lehnte das jedoch ab und besteht auf einen Freispruch. Das Verfahren wird nun in Bochum erneut aufgerollt. Das Urteil könnte bundesweite Bedeutung erlangen: Würde bo-alternativ für die Dokumentation des in ganz Bochum geklebten Plakats bestraft werden, wäre dies ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit.
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