Das Präsidium der Uni Frankfurt hat den vom Studierendenparlament beschlossenen AStA-Beitrag von acht Euro nicht genehmigt. Stattdessen soll die Studierendenvertretung nur vier Euro bekommen. Begründet wurde dieser Schritt mit den hohen Rücklagen des AStA. Der AStA entgegnet, dass die Rücklagen zweckgebunden für das Semesterticket und eine Beteiligung am Bau des Studierendenhauses sind. Schließlich hatte die Unileitung sogar selbst gefordert, dass sich die Studierendenschaft an den Baukosten beteiligt. Mit der Gebührensenkung beschreitet das Präsidium Neuland. Laut Gesetz soll die Hochschulleitung nur als Rechtsaufsicht aktiv sein. Für das Rektorat der Ruhr-Uni wäre ein solches Vorgehen nach eigener Aussage undenkbar: „Wir sind lediglich dazu da, Rechtsbrüche zu beanstanden oder zu verhindern. Im Übrigen hat die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selbst zu regeln“, meint RUB-Justiziar Eduard Degott.
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