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Dass dies nicht so sein muss, zeigten die einmütigen Reaktionen auf den jüngsten Bericht des Landesrechnungshofes zu den Studiengebühren. Zwar nehmen mittlerweile fast alle staatlichen Hochschulen in NRW die Campus-Maut – in ihrer Höhe und in der Möglichkeit der Befreiungen davon gibt es aber sehr unterschiedliche Ausprägungen. Jede Hochschule hat ihre eigenen Regeln, und wirft man einen kurzen Blick ins Gesetz, ist das auch nicht sonderlich verwunderlich: Bei der Einführung der Gebühren hat der schwarz-gelbe Landesgesetzgeber den Schwarzen Peter, zu entscheiden, wer wieviel Gebühren zu zahlen hat, an die Hochschulsenate weitergereicht. Hiervon machten die Senate völlig unterschiedlich Gebrauch: Soziale Gesichtspunkte spielen bei der einen Universität eine größere Rolle, die Befreiung ehrenamtlich tätiger Studierender bei der anderen. 

Solche individuellen Lösungen stärken zwar nicht unbedingt den von Innovationsminister Pinkwart gewünschten Wettbewerb unter den Hochschulen, riefen aber den Rechnungshof auf den Plan. Als Hüter der Einnahmen und Ausgaben des Staates hat er natürlich die Pflicht darüber zu wachen, ob der Staat und damit auch die staatlichen Hochschulen die ihm nach Recht und Gesetz zustehenden Einnahmen vollständig und zeitnah realisieren. Ein warum auch immer befreiter Studierender muss der Düsseldorfer Behörde ein Dorn im Auge sein. Dass sie hier zu weit ging, ist aber wohl auch eindeutig. Wenn Hochschulen auf Gebühren nach nachvollziehbaren Regelungen verzichten, bleiben sie genau in dem Entscheidungskorridor, den ihnen das Gesetz gelassen hat. Wie absurd die Meinung eines Rechnungshofes dann wirkt, konnte man bei der Debatte um die letzte Änderung der Gebührensatzung der RUB erleben. Wenn auch nicht laut ausgesprochen, schwebte damals schon die Angst vor dem Rechnungshof über dem Senat, als beschlossen wurde, Fachschaften in ihrer Größe zu begrenzen, damit nur ja keine woher auch immer stammende Quote von Befreiten verletzt würde.

Wenn sich jetzt sowohl Minister als auch Hochschulleitungen vor die befreiten Studierenden stellen, bleibt aber eine Frage offen: Warum genau beschäftigen sich die Düsseldorfer Erbsenzähler überhaupt gerade jetzt so intensiv mit der Einnahme- und Befreiungssituation an den NRW-Hochschulen? Und wieso genau scheinen sie das Gesetz, welches die Einnahmen regelt, nicht so genau gelesen zu haben? Ein Verdacht drängt sich auf: Das immer wieder stattfindende Schludern bei den Ausgaben soll möglichst weit aus dem Lichte der Öffentlichkeit gehalten werden. Das würde auch erklären, warum sich gerade der Minister, der kurz zuvor noch denjenigen Universitäten, welche die Gebühren nicht schnell genug ausgeben, Rückzahlungen angedroht hat, jetzt als Freund großzügiger Befreiungen zeigt.  
Am Ende bleibt aber neben vielen Fragen auch ein wenig Hoffnung: Wenn der Rechnungshof gerade schon einmal seine Kompetenz bei den Studiengebühren in die Waagschale geworfen hat, lässt das doch hoffen, dass er als unabhängiges Gremium auch die Ausgabenpolitik der Hochschulen genau unter die Lupe nimmt. Wenn er dann die Zweckbindung der Studiengebühren ebenso genau überprüft wie die Vollständigkeit der Einnahmen, wird die Allianz von StudierendenvertreterInnen, Hochschulleitungen und Innovationsministerium wohl aber nur eine kurze absurde Episode in der Hochschulpolitik bleiben.

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