Gebührender Einstieg
Am 18. September letzten Jahres hat die Ruhr-Universität Bochum auf einer Sitzung des Senats die Einführung von 500 Euro Studiengebühren pro Semester beschlossen. Mit dem am 1. April beginnenden Sommersemester werden diese Gebühren nun erstmals erhoben. Doch die vielfach kritisierte und überhastete Einführung der Gebühren führt derweil zu chaotischen Zuständen und erheblichen Irritationen bei den Studierenden.

Bereits Mitte Februar wurde der Universitätsleitung klar, dass der erhebliche Mehraufwand nicht bis zu der eigentlichen Rückmeldefrist am 1. April zu bewältigen sei. Deshalb wurde die Rückmeldefrist bis zum 13. April ausgedehnt. Dadurch ergaben sich allerdings weitere Probleme. So ist die Gültigkeit des Semestertickets an die Rückmeldung gekoppelt. Hier gibt es nun nach Absprache mit dem VRR die Regelung, dass der Studienausweis mit dem alten Aufdruck noch bis zum 20. April gültig ist.
Ebenfalls problematisch ist die Regelung, dass Befreiungen und Anträge auf den Studienbeitragskredit der NRW.Bank nur über das Onlinesystem rubiCon möglich sind. Dieses System ist nur auf 138 Rechnern in der Universität installiert, viel zu wenig für knapp 34 000 Studierende. Alternativ kann man sich ein Chipkartenlesegerät für 20€Euro kaufen und sich so von zu Hause aus einloggen.
Noch geringer ist die Anzahl der Rechner an denen man sich die Überweisungsträger sowohl für den Sozialbeitrag als auch für die Studiengebühren ausdrucken kann. Dies ist an gerade mal zwei Plätzen in der Universitätsverwaltung möglich und das für 34 000 Studierende!
Aber nicht nur vor den Rechnern bilden sich lange Warteschlangen. Studierende, die Fragen zu Studienbeiträgen, Befreiungen oder dem Darlehen der NRW.Bank haben, müssen sich an eine der beiden Beraterinnen wenden. So kommt es täglich zu einer völlig überfüllten Wartezone. Studierende stehen stundenlang an. Einige reihen sich mehrmals in der Woche ein ohne einen Termin zu bekommen. Angesichts von wöchentlich gerade mal 27 Stunden Öffnungszeit der Beratungsstelle ist das Chaos hausgemacht. Besonders wenn es um die Aufnahme eines Kredites geht oder die Möglichkeit sich von Studiengebühren befreien zu lassen, ist eine ausführliche und individuelle Beratung von Nöten. Momentan riskiert die Uni-Leitung durch ein Minimum an Beratungen, dass Studierende unverschuldet exmatrikuliert werden oder unnötigerweise einen Kredit aufnehmen müssen.
Alle Regelungen zu den Studiengebühren sind in der „Studienbeitragssatzung“ festgelegt, auch die Ausnahmefälle, in denen eine Befreiung möglich ist. So werden gewählte VertreterInnen in Organen der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks befreit. Dazu zählen auch in der Satzung der Studierendenschaft eingetragene Fachschaften. Eigentlich muss sich jedeRÂ der/die eine Befreiung beantragen will an die Satzung halten. Genauso könnte man denken, dass sich auch die Universitätsleitung daran halten müsste. Könnte man denken… Aber im Fall der Fachschaft Theaterwissenschaften hat der Kanzler kurzer Hand diese Regelungen außer Kraft gesetzt und eine Anweisung herausgegeben, alle bisher genehmigten Anträge auf Befreiung wieder zu löschen und keine weiteren Anträge zu genehmigen.
Zwei Wochen vor Ablauf der Rückmeldefrist wird die sicher geglaubte Befreiung der Mitglieder des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft nun zunichte gemacht und die Studierenden vor existenzielle Fakten gestellt. Derzeit prüft der AStA, ob der Kanzler sich einfach über geltende Regelungen hinwegsetzen kann und leitet zur Not juristische Schritte dagegen ein.
Wir hoffen, dass trotz der übereilten Einführung der Gebühren und dem mangelnden Beratungsangebot keinem Studierenden Nachteile entstehen. Wir setzen uns weiterhin für die Rücknahme der Gebühren ein und raten euch allen, Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen. Ein entsprechendes Formular findet ihr auf der AStA-Homepage (www.asta-bochum.de). Dort findet ihr auch aktuelle Informationen und unsere Beratungszeiten.
Stefanie Konetzka
AStA-Vorsitz

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