…. und Bielefeld gibt es doch
Das neue Semesterticket

Zumindest könnt Ihr Euch mit dem NRW-Ticket nun selbst davon überzeugen…

Ab dem 1. April könnt Ihr jetzt alle den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen nutzen, ohne zusätzlich ein Ticket zu kaufen. Normalerweise muss man für ein halbes Jahr für ein NRW-Ticket bei der Deutschen Bahn 1.200 Euro bezahlen – wir zahlen nur 33,60 Euro.
Zwischen dem 12. und 16. November 2007 konntet Ihr darüber abstimmen, ob Ihr das NRW-Ticket haben möchtet. Bei dieser Urabstimmung habt Ihr mit einer überwältigenden Mehrheit von 68,3 Prozent Ja zum NRW-Ticket gesagt. Kurz darauf hat das Studierendenparlament das Ticket beschlossen und der AStA einen Vertrag mit den Verkehrsverbünden geschlossen.

Das „Ticket-To-Print“

Wenn Ihr nun außerhalb des VRR-Gebiets fahren möchtet, müsst Ihr Euch dafür das NRW-Ticket ausdrucken. Ihr könnt also nicht nur mit Eurem Studierendenausweis in ganz NRW fahren. Dieses sogenannte „Ticket-To-Print“ könnt Ihr Euch entweder über RUBICON an den Rechnern in der Verwaltung, der Bibliothek und anderen CIP-Inseln ausdrucken, die ein Kartenlesegerät haben, oder Ihr könnt Euch das Ticket zuhause oder woanders ausdrucken; dafür müsst Ihr Euch unter diesem Link https://nrw-ticket.uv.ruhr-uni-bochum.de/Login.aspx mit Eurer LoginID und Eurem Passwort anmelden (so wie bei Eurem Uni-Mailaccount). Das System generiert dann ein PDF-Dokument, das Ihr Euch dann ausdrucken oder auch speichern könnt. Beim Ausdruck nutzt Ihr möglichst weißes Papier und eine hohe Druckqualität. Die Größe des Tickets darf nicht verändert werden also nicht zwei Tickets pro Blatt ausdrucken. Ihr könnt das Ticket ruhig ausschneiden, aber es ist wichtig, dass der graue Rand vollständig am Ticket bleibt. Dann könnt Ihr es sehr gerne falten und in der Brieftasche verstauen. Falls Ihr eine Schutzhülle verwenden möchtet, müsst Ihr aufpassen, dass das Ticket nicht eingeschweißt wird. Das „Ticket-To-Print“ gilt nur zusammen mit Eurem Studierendenausweis und einem weiteren Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Falls Ihr das Ticket mal verlieren solltet, könnt Ihr es Euch jederzeit wieder ausdrucken. Ihr braucht es Euch auch nur einmal im Semester auszudrucken und nicht etwa für jede Fahrt…

Wo darf ich hin?

Das NRW-Ticket gilt natürlich in ganz Nordrhein-Westfalen: Ihr könnt alle Regionalexpresse (RE), Regionalbahnen (RB) und S-Bahnen nutzen sowie alle in Verkehrsverbünden befindlichen Straßenbahnen, U-Bahnen, Bussen und Schwebebahnen. Ausgeschlossen sind die 1. Klasse, ICEs, ECs und ICs. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket auch für das Stadtgebiet von Osnabrück, und der Weg dorthin ist auch kostenlos, wie Ihr im Folgenden sehen könnt.
Außerhalb von NRW kommt Ihr auf bestimmten Strecken nach Lügde, Vlotho, Westbarthausen und Halen in Niedersachsen. In Hessen könnt Ihr nach Bad Karlshafen, Dillenburg, Willingen und Biedenkopf fahren. In Rheinland-Pfalz gilt das Ticket nach Au (Sieg), Struthütten, Daaden, Ingelbach, Linz (Rhein), Remagen und Gerolstein. Außerdem könnt Ihr in den Niederlanden von Gronau nach Enschede fahren. Natürlich gelten alle Verbindungen auch in die entgegengesetzte Richtung.

Sonderregelungen im VRR

Die Sonderregelungen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gelten, könnt Ihr nicht in ganz NRW nutzen. Im VRR könnt Ihr in allen Zügen mit Gepäckwagen oder Gepäckabteil von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss ein Fahrrad mitnehmen; außerdem geht das in allen Zügen ohne Gepäckwagen oder Gepäckabteil von Montag bis Freitag, außer zwischen 6.30 – 9.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig. In Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig möglich.
Darüber hinaus könnt Ihr jeden Tag ab 19 Uhr eine weitere Person mitnehmen. An Wochenenden, Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ist dies ganztägig möglich.

Ausnahmeregelungen und
Rückerstattungsmöglichkeiten

Die folgenden Regelungen stammen teilweise noch vom VRR-Ticket. Diese Teile sind zwar kein Bestandteil des Vertrages zum NRW-Semesterticket, dennoch sind sie beim NRW Ticket gültig, da Ihr laut Vertrag ein „regionales” (VRR-)Semesterticket braucht, um ein NRW-Semesterticket bekommen zu können.

Alle, denen es finanzielle Schwierigkeiten bereitet, den Semesterbeitrag zu bezahlen, möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, den Härtefallfonds des AStA in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu bekommt Ihr in den AStA-Referaten für Ökologie, Frieden und Verkehr sowie im Referat für Service, Soziales und Sport.
Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterticket-Beitrages sind Gast- und Zweithörende, Studierende im Urlaubssemester, Behinderte, die sowieso schon frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können, oder Studierende, die sich aus Studiengründen nachweislich außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.
Bei Urlaubssemestern, Gast-, Zweithörenden und Behinderten wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben (Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen). Studierende, die sich nachweislich (z.B. wegen eines Praktikums) außerhalb des VRR oder von NRW aufhalten, bekommen ihren Semesterticket-Beitrag im AStA auf Antrag erstattet.

Wenn Ihr weitere Informationen zu Eurem neuen Semesterticket haben möchtet, könnt Ihr gerne im AStA vorbeischauen oder direkt Kontakt zu den Verkehrsverbünden aufnehmen. Die VRR-Auskunft erreicht Ihr unter: 01803/504030 (9 Cent/Minute) und unter www.vrr.de im Internet. Die Auskunft der Deutschen Bahn erreicht Ihr unter 11861 (3 Cent/Sekunde), die kostenlose automatische Fahrplan-auskunft der Deutschen Bahn unter 0800/1507090 und die Deutsche Bahn im Netz unter www.bahn.de.

Wir wünschen Euch viel Spaß bei der freien Fahrt in ganz NRW!

Karsten Finke
Referent für Ökologie, Frieden und Verkehr

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