Bild: Wilkens Wille: Der Optionalbereich der RUB soll umstrukturiert werden., FSVK: Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre, stellte neuen Optionalbereich vor Montage: ck/koi

Der Optionalbereich für das 2-Fach-B.A.-Studium an der RUB soll umstrukturiert werden. Am 28. November stand die Prorektorin für Lehre, Weiterbildung und Medien, Prof. Dr. Uta Wilkens, der Studierendenschaft auf der Sitzung der FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) Rede und Antwort. Wegen der Unzufriedenheit „vonseiten der Studierenden und der Dozierenden“, so Wilkens, soll in Zukunft eine Optio­nalbereichsreform in Kraft treten, die stärker international ausgerichtet ist und auf striktere „Profilbildung“ setzt. Auch ist die Einführung des Zusatzabschlusses Bachelor with Honors (B.Hon. oder BA (Hons)) für besonders fleißige Studierende geplant. Kritik am neuen Modell wies die Prorektorin vielfach zurück und sprach von „Möglichkeiten statt Einschränkungen“, notierte aber durchaus Vorschläge und Wünsche von Studierenden. Die Gespräche mit VertreterInnen der Fakultäten laufen derzeit ebenfalls. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung des neuen Optionalbereichs steht derzeit offiziell noch nicht fest.

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Bild: Dafür oder dagegen? Bei der Online-Novelle des Hochschulgesetzes wird nach der Meinung der Bevölkerung zu einzelnen Themen gefragt., Online-Dialog zum Hochschulgesetz endet diese Woche Foto: ks

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Online-Dialog gebeten. Es geht um das neue Hochschulgesetz für NRW, das im Wintersemester 2014/15 in Kraft treten soll. Der Dialog, den das Ministerium, dem Ministerin Svenja Schulze (SPD) vorsteht, im Internet bis Ende dieser Woche führt, gehört zur zweiten von drei Phasen, in denen das Gesetz diskutiert wird. In der ersten Phase wurden ExpertInnen-Interviews geführt und in der Folge ein Eckpunkte-Papier erarbeitet, das die grundsätzlichen Züge des neuen Hochschulgesetzes festlegen soll. Dieses Eckpunktepapier wurde nun in der zweiten Phase online gestellt, damit alle BürgerInnen NRWs ihre Anmerkungen machen können. Ab März werden Vor-Ort-Gespräche geführt. Diese Phase wird mit einem Kongress im Juni oder Juli 2013 abgeschlossen werden. In der dritten Phase wird dann der Landtag über den Entwurf des Gesetzes entscheiden.

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